Unfallschwerpunkte
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| 22.01.2008 10:28 #32 | |
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Am 22.01.2008 um 10:28:43 schrieb Axel:
Hallo, ich habe eine kurze Frage: Kann ich die Unfallschwerpunkte von den Alpen und Luxemburg in die csv-datei von Deutschland kopieren, bzw. am Ende anfügen? |
| 22.01.2008 10:44 #31 | |
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Am 22.01.2008 um 10:44:22 schrieb unbekannt:
Hallo Axel, dies sollte kein Problem darstellen. Ich habe auf meinem Zumo auch alle Unfallschwerpunkte aufgespielt. Beim zusammenkopieren nur darauf achten, dass die Formatierung erhalten bleibt. M&R |
| 02.02.2008 15:38 #30 | |
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Am 02.02.2008 um 15:38:10 schrieb unbekannt:
Schweizer Unfallschwerpunkte dürfen in der Schweiz nicht auf dem Navi vorhanden sein. Dabei ist es egal ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. Die Eidgenossen haben das Recht, dass Gerät sofort einzuziehen. Außerdem gibt es noch eine saftige Geldstrafe. Also: Achtung!! |
| 02.02.2008 15:53 #29 | |
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Am 02.02.2008 um 15:53:53 schrieb unbekannt:
ja, das ist soweit richtig. Vielleicht sollte man für die Schweiz den Anzeigetext ändern "Schöner Aussichtspunkt" oder so |
| 05.02.2008 13:16 #28 | |
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Am 05.02.2008 um 13:16:15 schrieb unbekannt:
Schweizer Unfallschwerpunkte dürfen in der Schweiz nicht auf dem Navi vorhanden sein. Dabei ist es egal ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. Die Eidgenossen haben das Recht, dass Gerät sofort einzuziehen. Außerdem gibt es noch eine saftige Geldstrafe. Also: Achtung!! Hallo, zu diesem Thema ist anzumerken, dass wir Unfallschwerpunkte als waypoints zur Verfügung stellen. Die werden teilweise natürlich auch von Radaranlagen überwacht. Allerdings ist unser primäres Ziel eine vorrausschauende Fahrweise zu fördern. Das dürfte dann nirgends auf dieser Welt verbotren sein. Frank Klose |
| 06.02.2008 01:00 #27 | |
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Am 06.02.2008 um 01:00:47 schrieb unbekannt:
Moin, moin, egal wie man die Dinger nennt, sie sind verboten. Wird auch nur ein "Schweizer-Blitzer" auf dem Navi gefunden, ist das Gerät weg. Es kommt zu einem Strafverfahren. Falls man nicht zahlt, sollte man(n) aber tunlichst die nächsten 10 Jahre nicht mehr in die Schweiz reisen. Auszug: Verbot Aufgrund der neuen Weisung des ASTRAs und des aufgeführten Artikels im Strassenverkehrsgesetz ist die Sachlage klar. Diese Geräte sind verboten. Sie dürfen wie im Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschrieben, weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Die Polizei stellt solche Geräte sicher und der Lenker wird zur Anzeige gebracht. Eine Liste über verbotene Geräte existiert nicht. Die Situation ist aber klar genug: Sobald ein GPS-Gerät Warn-POIs bezüglich mobile oder fest installierte Geschwindigkeitsmesstellen oder Lichtsignalanlagen mit Kameras enthält, die durch ein Verkaufsgeschäft, einen Informationsdienst usw. angeboten und verbreitet werden, wird es zu einem verbotenen Gerät. In der Regel sind Warn-POIs optional erhältlich. GPS-User haben also die Wahl, auf diese Option zu verzichten. Löschen Bereits installierte POIs müssen von dem Gerät gelöscht werden. Das betrifft sowohl Standpunkte in der Schweiz, als auch internationale Koordinaten. Kontrollen erfolgen durch die Zollbehörde und durch die Polizei. Sollte die Zollbehörde bei der Einfahrt in die Schweiz ein GPS mit Warn-POIs feststellen, hat der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin mit der Einziehung des Gerätes und einem Strafverfahren zu rechnen. Das Deaktivieren der Warnfunktion alleine genügt nicht. Es dürfen keine Warn-POIs über Messstellen von Geschwindigkeitsmessgeräten oder Lichtsignalanlagen installiert sein. In Bezug auf Warn-POIs sind nur jene illegal, die vor Messstellen warnen, unabhängig davon, wie diese POIs auf dem Navigationsgerät benannt werden. Alle übrigen POIs sind selbstverständlich in Ordnung. |
| 06.02.2008 07:29 #26 | |
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Am 06.02.2008 um 07:29:53 schrieb unbekannt:
Hallo, man sollte ein wenig auf die Terminologie achten: Es kann niemand verbieten Unfallschwerpunkte auf sein Navi zu spielen. Man sollte das Eine mit dem Anderen nicht verwechseln. Sonst würde man ja auch POIS von Hotels nicht mehr aufspielen dürfen, weil hin und wieder von dessen Balkon herunter geblitzt wird (auch Schweiz). Also nochmal: Wir bieten ausschließlich Unfallschwerpunkte an, dabei sind auch jede Menge Stellen, wo kein permanentes Radagerät steht. Es werden bei uns also keine Warn-POIS gegen Blitzer, sondern POIS zur Erhöhung der jeweiligen Fahrsicherheit angeboten. Ich denke, da liegt der Unterschied, zumal wir oft gar nicht wissen, ob der jeweilige Unfallschwerpunkt ständig, manchmal oder auch gar nicht überwacht wird. Allzeit gut Fahrt Fank KLose |
| 06.02.2008 18:34 #25 | |
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Am 06.02.2008 um 18:34:41 schrieb unbekannt:
Hallo, das ist aber eine wenig zielführende Haarspalterei. Sobald ein Schweizer Richter feststellt, dass der "Unfallschwerpunkt" deckungsgleich mit der Position einer Radaranlage ist wird der schon entscheiden ob man das darf oder nicht .... ich würde mal tippen, dass er die Absicht erkennt und das Gerät einzieht oder ein gehöriges Bussgeld verhängt. Aus meiner bescheidenen, juristischen Sicht ist es nicht entscheidend wie man das Ding nennt, sondern vielmehr was man damit bewirken will. Gruß Tourer |
| 06.02.2008 22:32 #24 | |
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Am 06.02.2008 um 22:32:13 schrieb unbekannt:
Genau so ist es!!!! |
| 07.02.2008 06:35 #23 | |
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Am 07.02.2008 um 06:35:47 schrieb unbekannt:
Hallo Leute, ich denke, man sollte die Sache mal nüchtern betrachten. Unfallschwerpunkte sind das eine, Radarfallen das Andere. Wenn beide Stellen deckungsgleich sind, darf man das Navi diese Stelle nicht anzeigen lassen??????? Oder: Wenn da mal ein mobiler Blitzer steht, dann geht es nicht und wenn der wieder weg ist, darf ich die POIS wieder installieren. Leute, wir leben in demokratischen Staaten, wo es gottlob Grundgesetze gibt. Und: Darf man Landkarten mitführen auf denen Unfallschwerpunkte vermerkt sind, oder muss man diese auch gleich aus dem eigenen Gehirn löschen? Ich denke, dass es klar ist, dass reine Radarwarner, die Blitzanlagen aufspüren möglicherweise verboten sein könnten, aber Navis mit POIS, die die Verkehrssicherheit erhöhen sind es sicher nicht. Das dürfte dann auch für die Schweiz gelten. Übrigens: Auch für Deutschland wurde mal so eine Verbotsdebatte geführt, die damit endete, dass Radarkontrollen ja selbst im Radio verpetzt werden - auch hier greift das Grundgesetz hinsichtlich der dort verbrieften freien Meinungsäußerung. Allzeit sichere Fahrt Frank |
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