Elmsteiner Tal - Motorradsperre???


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08.04.2012 08:38 #90
Frankie

Hallo,

im Elmsteiner Tal gibt es wieder eine Motorradsperre. Allerdings sind "Anlieger" meines Wissens davon ausgenommen. Hier eine Info dazu:

Das Bayerische Oberste Landesgericht führt dazu aus:
Anlieger sind Personen „, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt. Quelle: Wikipedia

Tja, da wäre doch jeder Motorradfahrer, der im Elmsteiner Tal einen Café in einer Wirtschaft trinken möchte, auch ein Anlieger.

Hat denn jemand mal eine Bild von dem Sperrschild?

LG Frank
08.04.2012 11:52 #89
huberbaua

Hallo Frankie, ein Bild von dem Sperrschild ist kein Problem. In den nächsten 2 Wochen komme ich bestimmt daran vorbei, oder vielleicht sind die in der Pfalz wohnenden Mopedfahrer schneller damit ???
Viele Grüße Klaus
08.04.2012 13:21 #88
Dani

Es wäre gut ein aktuelles Foto zu haben. Alles was ich im Netz gefunden habe zeigt leider ein Anwohner frei und kein Anlieger frei!

z.B.
http://www.google.de/imgres?q=elmsteiner+tal+sperrung&um=1&hl=de&biw=1280&bih=633&tbm=isch&tbnid=o0dxL8_HSM9UYM:&imgrefurl=http://dinge.blogage.de/entries/2009/8/1/Tour-de-Pfalz&docid=_HruEUFEArZQmM&imgurl=http://blogage.de/files/21290/thumbnail%253Ftour1-joh7blog.jpg&w=400&h=267&ei=e3OBT5eCIM364QTKpYD6Bw&zoom=1&iact=hc&vpx=89&vpy=337&dur=55&hovh=183&hovw=275&tx=148&ty=148&sig=104893840319279442305&page=2&tbnh=130&tbnw=133&start=18&ndsp=24&ved=1t:429,r:12,s:18,i:134

oder:
http://adolfkluth.blogspot.de/2008/10/2-der-weg-nach-speyerbrunn.html

schöne Ostergrüße!

Dani
08.04.2012 15:02 #87
Frankie

Hallo,

hier der ganze Artikel aus Wikipedia, der auch ausweist, dass "Anlieger frei" und Anwoghner frei" dasselbe ist.

Das Wort Anlieger wird meist im deutschen juristischen Bereich (Straßen- und Wegerecht, Wasserrecht) verwendet, um Personen – bezogen auf einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Gebiet – mit über den Gemeingebrauch hinausgehende Rechte oder Pflichten auszustatten.
(Berechtigter) Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Der Begriff hat nichts mit einem „Anliegen“ zu tun, sondern stammt aus der Ortsbezeichnung. Das Zusatzzeichen „Anwohner frei“ steht rechtlich dem „Anlieger frei“ gleich.
Üblicherweise wird der Begriff bei für Durchgangsverkehr gesperrten Straßen gebraucht, die nur von eben jenen Anliegern befahren werden dürfen (z. B. Zeichen 250 mit Zusatzzeichen 1020–1030 Anlieger frei).
Das Bayerische Oberste Landesgericht führt dazu aus:
Anlieger sind Personen „, die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt. Innerhalb eines Anliegerbereichs ist es gleich, wohin man will und wo man parkt:
Fahrten, die dem Erreichen oder dem Verlassen eines im Verbotsbereich gelegenen Grundstückes dienen, sind nach § 41 Abs. 2 Nr. 6 Satz 5 Buchst. a StVO a.F. und der amtlichen Erläuterung Nr. 1a) zur lfd. Nr. 30.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO n.F. uneingeschränkt privilegiert. Eine einschränkende Auslegung der genannten Bestimmungen dahingehend, dass die Privilegierung allein dann greift, wenn der Verkehrsteilnehmer den Verbotsbereich auf dem Weg von oder zu dem Grundstück auf dem kürzest möglichen Weg passiert, kommt nicht in Betracht.

Also können wir im Elmsteiner Tal doch Kaffe trinken fahren - und zwar auf zwei Rädern.

LG Frank
08.04.2012 17:24 #86
huberbaua

Hallo Frank, da kommt mir eine Idee:
Wenn man z. B. Durst hat und in eine Gaststätte im Elmsteiner Tal einkehren will (da gibt es meines Wissens eine von der ich schon oft gedacht habe sie wäre ein prima Treffpunkt) ist man dann rechtlich ein Anlieger?
Wenn das mal einwandfrei rechtlich zu klären wäre? Ja, dann! Nichts wie einen Termin festlegen und alle zusammen dort zum Kaffeetrinken trinken hin, z. B. an einem Sonntag um 15 Uhr (falls die offen haben, das könnte man aber noch klären).
Dann mal sehen was passiert? :P

09.04.2012 08:06 #85
Frankie

Hallo,

genau das prüfen wir jetzt. Wir suchen auch schon noch einer Einkehrmöglichkeit als denkbaren Motorradtreff. Das wäre alles so einfach und genial.

VG Frank
09.04.2012 12:59 #84
huberbaua

Hallo Frank, die Gaststätte die ich meine liegt, vom Johanniskreuz her kommend direkt am Anfang des Ortes auf der rechten Seite, mit viel Parkmöglichkeit vor dem Haus, so weit ich mich richtig erinnere.
Hier die Daten dazu:

www.zur-linde-elmstein.de/
Landgasthof "Zur Linde" 67471 Elmstein Hauptstr. 60. Tel : 06328 / 12 39 oder 82 62. Fax : 06328 / 90 20 130.

Vielleicht wollt ihr mal da Kontakt aufnehmen. Das wäre ein Anfang. Man sollte den Wirt aber auf jeden Fall darüber informieren was wir vorhaben. Letztlich könnte man vermuten das diese Lage für einen ganz tollen Treffpunkt sorgen könnte und bei kluger Preisgestaltung die oben am Kreuz vorhandene "Saumäßig-Teuer"-Lokalität ablösen könnte. Für den Wirt sicherlich ein profitables Geschäft. :D
Viele Grüße von Klaus
10.04.2012 07:51 #83
Frankie

Hallo,

das werde ich im Laufe dieser Woche checken. Will noch mal unseren Anwalt fragen. Melde mich dann hier.

LG Frank
12.04.2012 06:56 #82
durango

Hallo,

ist denn hier kein Jurist online? Wäre doch mal gut, wenn man das mit der Sperre im Elmsteiner Tal genau wüsste.

Gruss Axel
12.04.2012 13:20 #81
Charly91

>>Hat denn jemand mal eine Bild von dem Sperrschild?<<

Hallo, die Bilder sind in einem Album im Stammtisch "Wilder Süden" zu sehen.

Grüsse aus der Südpfalz, Charly




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