Kein Beherbergungsverbot über die Feiertage?

Kein Beherbergungsverbot über die Feiertage?

Neben Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein und Berlin wird es in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein, während der Feiertage zum Zwecke eines Verwandtschaftsbesuches in Hotels zu übernachten. Dies kündigten die Chefs der Länder an. Das Beherbergungsverbot gilt somit nur für touristische Zwecke, die nun eine neue Definition finden.

Verwandtschaftsbesuche zählen nicht zum touristischen Zweck

Niedersachsen erlaubt den Besuch von Verwandten und engen Freunden sowohl an Weihnachten, wie auch zu Silvester. Dies könnte ein neuer Präzedenzfall werden, denn von nun an gehören Besuche von engen Freunden und Verwandten an Feiertagen offiziell nicht mehr zu Reisen mit touristischem Zweck. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg tun sie das aber sehr wohl. Bisher war man ohnehin weitläufig davon ausgegangen, dass nur Geschäftsreisen erlaubt seien. Klar ist somit weiterhin eigentlich nur, dass gar nichts klar ist. Man wird auch hier weiterhin davon ausgehen müssen, dass jedes Bundesland eine eigene Regelung trifft und dass gar gleichlautende Vorschriften unterschiedlich interpretiert werden.
Text: Alexander Klose


Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
Beherbergungsverbot – Infos zur aktuellen Lage samt Übersichtskarte

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