Das Berherbergungsverbot während des 2. Lockdowns

Das Berherbergungsverbot während des 2. Lockdowns

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Zuletzt wurde der zweite Lockdown verkündet. Dieser dauert vom 02.11. bis 30.11.20. Während dieser Zeit dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Co. keine Gäste aufnehmen, die zu touristischen Zwecken unterwegs sind. Alle, die noch vor dem 02.11 anreisen dürfen ihre Reise auch noch durchführen. Hier gibt es unterschiedliche Fristen und Übergangsgenehmigungen. Bitte hier die Angaben des entsprechenden Bundeslandes checken. Geschäftsreisende dürfen weiterhin Übernachtungsangebote wahrnehmen. Das Verbot gilt für alle Bundesländer ausnahmslos.

Den Weihnachtsurlaub abzusagen, wäre noch zu früh. Auch gilt zu beachten, dass Stornofristen nicht gelten, wenn eine Reise oder eine Übernachtung nicht angetreten werden kann. Sollte ein Aufenthalt Coronabedingt nicht möglich sein, erhalten Reisende Ihr Geld zurück oder können umbuchen. Dementsprechend macht eine Stornierung häufig keinen Sinn, wenn für einen Zeitraum storniert wird für den keine Warnung oder kein Verbot vorliegt. Im Gegenteil. Es können Stornogebühren anfallen.
Text: Alexander Klose


Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
Beherbergungsverbot – Infos zur aktuellen Lage samt Übersichtskarte

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