Den Weihnachtsurlaub abzusagen, wäre noch zu früh. Auch gilt zu beachten, dass Stornofristen nicht gelten, wenn eine Reise oder eine Übernachtung nicht angetreten werden kann. Sollte ein Aufenthalt Coronabedingt nicht möglich sein, erhalten Reisende Ihr Geld zurück oder können umbuchen. Dementsprechend macht eine Stornierung häufig keinen Sinn, wenn für einen Zeitraum storniert wird für den keine Warnung oder kein Verbot vorliegt. Im Gegenteil. Es können Stornogebühren anfallen.
Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
Beherbergungsverbot – Infos zur aktuellen Lage samt Übersichtskarte