Ein Eilentrag von Urlaubern, die Ihre Ferien auf Sylt durchführen wollten, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Allerdings ging es dort nur um den konkret vor Gericht gebrachten Fall. Über die Rechtmäßigkeit des Beherbergungsverbotes als solches wurde nicht entschieden.
Text: Alexander Klose
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Beherbergungsverbot – Infos zur aktuellen Lage samt Übersichtskarte