Baden-Württemberg
- der Aufenthalt im Freien ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts wieder gestattet
- Fahrschulen dürfen öffnen
Bayern
- Reiseziele wie Museen, Zoos und Geschäfte dürfen wieder öffnen. Tickets sollten vorab online gekauft werden, da die Anzahl der Besucher limitiert ist
- Fahrschulen nehmen den Betrieb wieder auf
Mecklenburg-Vorpommern
- Gedenkstätten, Museen und Ausstellungen dürfen unter Einschränkungen wieder öffnen
- Restaurantbesuche sind bereits seit Samstag wieder erlaubt
- Fahrschulen dürfen wieder öffnen
Niedersachsen
- touristische Reisen sind wieder möglich
- Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen
- Hotels dürfen frühestens ab 25. Mai wieder Gäste aufnehmen
- Biergärten, Gaststätten, Cafés und Restaurants dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Besucher müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit sie im Fall der Fälle eine Infektionskette nachverfolgt werden kann.
- große Geschäfte öffnen unter Auflagen
- es ist erlaubt sich mit Personen aus zwei Haushalten zu treffen, ohne das dafür eine Personenobergrenze genannt wäre
Nordrhein-Westfalen
- Cafés, Restaurants und Kneipen mit Sitzplätzen dürfen unter Einhaltung des Mindesabstands wieder öffnen
- Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten dürfen sich wieder treffen
Rheinland-Pfalz
- Ausstellungen und Museen öffnen unter Beschränkung der maximalen Besucherzahl
Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
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