Ab 2013 werden folgende Verkehrsdelikte mit Punkten bestraft
Straftat:
Fahren unter Alkohol: 2 Punkte
Fahren ohne Führerschein: 2 Punkte
Unterlassene Hilfeleistung: 5 Punkte
Ordnungswidrigkeit inklusive Fahrverbot:
51-60 km/h zu schnell: 2 Punkte
innerorts 31-40 km/h zu schnell: 2 Punkte
Geisterfahrer auf Autobahn: 1 Punkt
Rote Ampeln überfahren: 1 Punkt
gefährliches Überholmannöver: 1 Punkt
21-25 km/h zu schnell: 1 Punkt
#Führerschein