Richtig problematisch wurde dies dadurch, dass viele Händler bereits vor Bekanntgabe der neuen Hubraumgrößen neue Motorräder importiert hatten, die nun für die Prüfung nicht mehr zulässig waren. Das betraf beispielsweise auch die KTM 390 Duke, die mit ihren 375 ccm Hubraum nicht mehr die gestellten Voraussetzungen erfüllte.
Nachdem es zu Aufrufen seitens der Importeure und des Motorrad-Importeurverbandes Motosuisse gekommen war, legte das Bundesamt für Straßen namens Astra fest, dass ab dem 16. Mai 2016 für die Klasse „A unbeschränkt“ alle Fahrzeuge mit mindestens 40 KW zulässig sind und für „A beschränkt“ alle mit höchstens 35 KW.
Allerdings tritt das ursprünglich neu festgelegte Gesetz nächstes Jahr wieder in Kraft und nur wer den Lehrfahrausweis vor dem 1.1.2017 erwirbt, wird ohne Hubraumbeschränkung zur Prüfung zugelassen. Somit soll den Importeuren ermöglicht werden, sich auf das neue Gesetz einzustellen.
Quellen: www.motosport.ch, www.bikeundbusiness.de
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