Führerschein - Hubraumänderungen in der Schweiz

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Im Dezember vergangenen Jahres wurde die Motorradleistung für den Führerschein der Klasse „A beschränkt“ vom Schweizer Bundesrat von 25 KW auf 35 KW erhöht. An sich wäre das kein Problem, wenn nicht zusätzlich eine verspätete Bekanntgabe der minimalen Hubraumgröße hinzukäme. Ab dem 1. April 2016 galt daher: Wer die Prüfung der Klasse „A beschränkt“ ablegen möchte, muss ein Motorrad mit mehr als 400 cm³ Hubraum fahren, für die Klasse „A unbeschränkt“ sind es 600 cm³. Für beide Klassen gilt allerdings eine Toleranz von 10 ccm.

Richtig problematisch wurde dies dadurch, dass viele Händler bereits vor Bekanntgabe der neuen Hubraumgrößen neue Motorräder importiert hatten, die nun für die Prüfung nicht mehr zulässig waren. Das betraf beispielsweise auch die KTM 390 Duke, die mit ihren 375 ccm Hubraum nicht mehr die gestellten Voraussetzungen erfüllte.

Nachdem es zu Aufrufen seitens der Importeure und des Motorrad-Importeurverbandes Motosuisse gekommen war, legte das Bundesamt für Straßen namens Astra fest, dass ab dem 16. Mai 2016 für die Klasse „A unbeschränkt“  alle Fahrzeuge mit mindestens 40 KW zulässig sind und für „A beschränkt“ alle mit höchstens 35 KW.

Allerdings tritt das ursprünglich neu festgelegte Gesetz nächstes Jahr wieder in Kraft und nur wer den Lehrfahrausweis vor dem 1.1.2017 erwirbt, wird ohne Hubraumbeschränkung zur Prüfung zugelassen. Somit soll den Importeuren ermöglicht werden, sich auf das neue Gesetz einzustellen.

Quellen: www.motosport.ch, www.bikeundbusiness.de


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