Neue Führerscheinregelung

27.05.2011
| Lesezeit ca. 2 Min.
Noch sind es zwei Jahre bis die neue Führerscheinregelung für Motorradfahrer am 19.01.2013 in Kraft tritt, doch schon jetzt sind alle Änderungen bekannt. Nötig wurden diese Änderungen aufgrund einer EU Richtlinie - 2006/126/EG -die bis Januar 2011 in nationales Recht umgesetzt werden musste.

Hier die Kurzfassung aller Änderungen:
- Grundsätzlich sind alle nach dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden. Dies geschieht ohne Prüfung, vergisst man allerdings die Beantragung, erlischt die Fahrerlaubnis. Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen spätestens bis 2033 gegen einen Neuen eingetauscht werden.

- Führerschein A1: Die Begrenzung auf 80 km/h fällt weg. In diese Klasse fallen wie bisher alle Motorräder bis 125 cm³ mit maximal 11 kW. Neu ist dagegen die Grenze von 0,1 kW/ Kg, die nicht überschritten werden darf.

- Aus der Klasse A - beschränkt wird A2. Die Begrenzung von maximal 25 kW wird auf maximal 35 kW angehoben. Das Verhältnis von 0,2 kW / Kg darf dabei nicht überschritten werden.

- Bisher wurde nach zwei Jahren automatisch aus A - beschränkt die Klasse A, ab 2013 muss man um offene Motorräder zu fahren eine erneute praktische Prüfung ablegen. Das Gleiche gilt für die Umwandlung von A1 in A2. Eine theoretische Prüfung entfällt in diesen Fällen.

- Trikes bedürfen ab 2013 ebenfalls den Führerschein der Klasse A

- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre oder zwei Jahre nach dem Erwerb des Führerscheins der Klasse A2, den man ab 18 Jahren erhalten kann. AM und A1 bleibt wie bisher bei 16 Jahren.
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