Garantieverlängerung gilt für Leichtkrafträder und Krafträder
Jedes Neufahrzeug von der Z125 bis zur Ninja H2 SX SE erhält diese Zusatzleistung ab sofort automatisch bei Zulassung in Deutschland – ohne Kilometerbegrenzung. Bedingung: Das Fahrzeug muss von Kawasaki Deutschland an einen seiner autorisierten Vertragspartner ausgeliefert worden sein. Zur Erhaltung des Garantieanspruchs können die regelmäßigen Wartungsarbeiten bei Kawasaki-Vertragspartnern, aber auch bei Kawasaki-Servicepartnern erledigt werden. Die neuen Garantieleistungen gelten ebenso für gewerbliche Nutzer der Motorräder, unter anderem Fahrschulen.Rennsport ausgeschlossen
Motorräder, die für rennsportliche Zwecke eingesetzt werden, sind sowohl von der Hersteller- als auch von der Zusatz-Garantie ausgenommen.Dieser Schritt hat für uns eine große Bedeutung. Einerseits war es uns wichtig, dass die gesamten 4 Jahre Garantie direkt von Kawasaki kommen. Andererseits unterstreichen wir damit die Qualität unserer Motorräder. […]
Jürgen Höpker-Seibert, Niederlassungsleiter bei Kawasaki Deutschland
#Deutschland #Handel #Kawasaki #PR-Meldung