Unverbindlichen Preisempfehlungen bleiben davon unberührt – somit führt die Garantieverlängerung nicht zu Preiserhöhungen. Die vierjährigen Garantieleistungen setzen sich aus zwei Jahren Werksgarantie und zwei Jahren Garantieverlängerung von Kawasaki Deutschland zusammen. Sie entspricht exakt den Leistungen, die bisher durch die sogenannte „K-Care GarantiePlus“ abgedeckt wurden. „K-Care GarantiePlus“ war eine aufpreispflichtige Serviceleistung von Kawasaki, die ab sofort kostenfrei in die Vier-Jahres-Garantie integriert wird.
Garantieverlängerung gilt für Leichtkrafträder und Krafträder
Jedes Neufahrzeug von der Z125 bis zur Ninja H2 SX SE erhält diese Zusatzleistung ab sofort automatisch bei Zulassung in Deutschland – ohne Kilometerbegrenzung. Bedingung: Das Fahrzeug muss von Kawasaki Deutschland an einen seiner autorisierten Vertragspartner ausgeliefert worden sein. Zur Erhaltung des Garantieanspruchs können die regelmäßigen Wartungsarbeiten bei Kawasaki-Vertragspartnern, aber auch bei Kawasaki-Servicepartnern erledigt werden. Die neuen Garantieleistungen gelten ebenso für gewerbliche Nutzer der Motorräder, unter anderem Fahrschulen.Rennsport ausgeschlossen
Motorräder, die für rennsportliche Zwecke eingesetzt werden, sind sowohl von der Hersteller- als auch von der Zusatz-Garantie ausgenommen.Dieser Schritt hat für uns eine große Bedeutung. Einerseits war es uns wichtig, dass die gesamten 4 Jahre Garantie direkt von Kawasaki kommen. Andererseits unterstreichen wir damit die Qualität unserer Motorräder. […]
Jürgen Höpker-Seibert, Niederlassungsleiter bei Kawasaki Deutschland
Text: Alexander Klose, Kawasaki
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