Motorradführerschein: EU klagt gegen Deutschland - Drosselung für A2 Scheine nur bis 96PS zulässig!

18.05.2016
| Lesezeit ca. 2 Min.
Die EU hat die Bundesrepublik Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Es geht um die etwas laschere Auslegung der Motorradführerschein-Richtlinien. Daher bereitet Deutschland nun eine EU-konforme Anpassung der deutschen Fahrerlaubnisverordnung vor, um einer erwarteten Zwangsanpassung zuvorzukommen. Dies meldet der Industrieverband Motorrad.


Stufenführerschein - nicht alle Fahrzeuge dürfen gedrosselt werden

Der Stufenführerschein A2 ist nach Meinung vieler Experten ein vernünftiges Instrument bei der Hinführung junger Fahrerinnen und Fahrer zu großen Maschinen. Der Stufenführerschein erfordert nach zweijähriger Fahrpraxis für den Aufstieg in die offene Leistungsklasse die Anschaffung eines größeren Motorrads – oder aber direkt den Kauf einer gedrosselten Variante. Die EU-Vorgabe für Inhaber des Stufenführerscheins A2 begrenzt die erlaubte Leistung der Motorräder dieser Fahrerlaubnisklasse auf 35 kW / 48 PS, limitiert gleichzeitig aber auch das ungedrosselte Ausgangsfahrzeug für eine mögliche Leistungsreduktion, das demnach nicht mehr als 70 kW / 96 PS haben darf. Bisher verzichtete die Bundesregierung auf diese enge EU-Auslegung und erlaubte auch die Drosselung stärkerer Maschinen auf 48 PS für den A2-Führerschein.

Kein Bestandsschutz für A2-Führerscheine bedeutet streng genommen "Fahren ohne Führerschein"!


Noch im Juli will der Bund nach Informationen des IVM die erwartete Umsetzung der Forderungen aus Brüssel in das nationale Recht übernehmen. Anders als sonst, gibt es aber aufgrund der anhängigen Vertragsverletzung in diesem Sonderfall keinen Bestandschutz. Das hieße, wer ab dem Sommer mit einem A2-Führerschein ein gedrosseltes Fahrzeug mit einer Ausgangsleistung von mehr als 70 kW / 96 PS bewegt, würde streng genommen ohne eine gültige Fahrerlaubnis unterwegs sein. Ob von den Bundesländern eine entsprechende Ahndung derartiger Verstöße angeordnet wird, bleibt offen. Letztendlich war es ja auch der Bundesrat, der diese europäische Regel nicht umsetzen wollte, meint der Branchenverband. (Quelle: ampnet/jri)

Die EU hat die Bundesrepublik Deutschland in einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Es geht um die etwas Auslegung der Motorradführerschein-Richtlinien. ***Update: Deutschland bereitet Bestandsschutz vor.
***Update
Aufatmen für Deutschland!

Aufgrund der großen Resonanz auf die geplante Einführung der 70kW-Regel für den Stufenführerschein A2 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in der entsprechenden Verordnung, die dem Bundesrat jetzt vorliegt, einen inländischen Bestandsschutz für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen. Demnach könnten die Inhaber der Klasse A2, die vor dem kommenden Stichtag diesen Führerschein erworben haben, auch weiterhin in Deutschland gedrosselte Fahrzeuge führen, deren Ausgangsleistung höher als 70kW ist. Aus europarechtlichen Gründen kann dieser Bestandsschutz jedoch nicht auf das Ausland ausgedehnt werden. Die geplante Sitzung des Bundesrates zu dieser Verordnung soll am 08. Juli 2016 stattfinden.


Quelle
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