Kaum eingeführt, schon wieder aufgehoben. Geimpfte, die eine Boosterimpfung erhalten haben müssen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz keinen Test mehr vorzeigen.
Die Befreiung der Testpflicht gilt von der Sekunde der Auffrischimpfung an. Dementsprechend gibt es keine 14-Tages-Frist abzuwarten. Personen die mit Johnson&Johnson geimpft sind gelten nach der zweiten Impfung bereits als geboostet. Alle anderen müssen das dritten mal zum Impftermin angetreten sein. Somit galt die Testpflicht für Geimpfte lediglich drei Tage.
Baden-Württemberg zieht ebenfalls nach
Am Abend befreite auch Baden-Württemberg alle geboosterten von der Testpflicht.
Text: Alexander Klose
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