Auswärtiges Amt warnt vor unnötigen touristischen Reisen

26.08.2020
| Lesezeit ca. 2 Min.
Das gilt aktuell auch für einige Regionen in Spanien, Belgien, Frankreich, Kroatien, Bulgarien und Rumänien.

Ausgenommen von Reisewarnungen sind derzeit:

Dänemark
Estland
Finnland
Irland
Island
Italien
Liechtenstein
Luxemburg
Niederlande
Griechenland
Lettland
Litauen
Malta
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Schweden
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Tschechien
Ungarn
Republik Zypern


Obwohl für diese Länder keine akute Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt, sollten die Einreisebestimmungen ins jeweilige Land vor Reiseantritt geprüft werden. Auch Reisende aus Deutschland können von Einreisesperren und Quarantäne betroffen sein. Zuverlässige Auskunft gibt die jeweilige Botschaft des Reiselandes in Deutschland. Einige Länder verlangen ein negatives PCR-Testresultat für die Einreise. Zudem können sich die Bestimmungen jederzeit, ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung ändern. Immer wieder sind auch Deutsche davon betroffen und werden an der Rück- oder Weiterreise verhindert. Ob eine Reise angetreten wird und „notwendig“ ist, sollte daher jeder Einzelne kritisch prüfen.

Die Bestimmungen im jeweiligen Land sollten dabei nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Verstöße werden teils mit empfindlichen Strafen belegt.

Frankreich verhängt Bußgelder und Freiheitsstrafen

Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht wird beispielsweise in Frankreich ein Bußgeld von 135 Euro fällig und kann für Wiederholungstäter besonders teuer werden. Beim zweiten Verstoß steigt das Bußgeld bereits auf 1.500 Euro. Eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten und 3.750 Euro riskiert, wer zum dritten Mal ohne Maske erwischt wird. Wer dort seine Maske zudem einfach auf die Straße wirft und nicht im Müll entsorgt, zahlt ebenfalls ein Bußgeld von 135 Euro.

Zurück in Deutschland

Nach der Rückkehr bestimmen die Behörden des jeweiligen Bundeslandes über eine Quarantäne. Hier findet sich eine Liste der zuständigen Behörden.
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