Bayern erlaubt touristische Übernachtungen wieder ab 21.05.21. Öffnen dürfen Hotels, Ferienwohnungen und weitere Herbergen. Für Hotelgäste werden Wellnessbereiche und Innengastronomie zur Verfügung stehen. Die Außengastronomie und kulturelle Einrichtungen dürfen bereis heute wieder öffnen. Man sollte sich aber vorab informieren welche Einrichtungen geöffnet sind und welche nicht. Es gibt keinen Erlaubnis-Automatismus, die Kommunen müssen zustimmen und auch nicht jeder Betrieb öffnet sofort spontan die Türen. Bisher gestatten erst rund ein Dutzend Landkreise die Öffnungen. Weitere werden im Laufe der Woche folgen. Münchens Biergärten starten ab Mittwoch. Landkreise mit einer Inzidenz über 100 sind definitiv ausgenommen. Für sie gilt die Notbremse.
Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
Der Corona-Fahrplan für Motorradfahrer im Ticker