Erste Beherbergungen wieder möglich.

06.05.2021
| Lesezeit ca. 1 Min.
Die ursprünglichen Beherbergungsverbote wurden durch die bundesweite Notbremse und diverse andere Verdordnungen ersetzt. Die aktuellen Öffnungen, die Reise- und Beherbergungsvorschriften findet ihr ab jetzt in unserer Übersicht: Corona-Regeln: Diese Lockerungen und Öffnungen gelten!
#News#Szene

Hotel- und Gastroschliessung bis 10.01.2021

03.12.2020
| Lesezeit ca. 2 Min.
Wie bereits in unserem Corona-Ticker prophezeit, verkündet die Bundesregierung nun die Verlängerung des Lockdowns bis 10.01.2021. Überraschend ist der frühe Zeitpunkt, da kürzlich erst eine Verlängerung bis 20.12.20 beschlossen wurde. Man scheint wenig Hoffnung zu haben, dass die beschlossenen Maßnahmen bis Weihnachten eine ausreichende Wirkung zeigen. Tatsächlich zeichnet sich bisher kaum ein Rückgang des Infektionsgeschehens ab. Am heutigen Tag meldet das RKI 22.046 Neuinfektionen. Am Donnerstag zuvor waren es 22.268.

Deutlich weniger Rückhalt durch Politik und Bevölkerung

Bereits im Oktober wandten sich 35 Bürgermeister an den Ministerpräsidenten Baden-Württembergs und baten um eine Überprüfung der Maßnahmen. Schon damals zeigte man sich misstrauisch und glaube nicht an ein schnelles Ende der Einschränkungen. Man empfinde die Auflagen als wenig effektiv und befürchte einen dauerhaften Zustand. Genau dies ist nun eingetreten. Auch die Bevölkerung sieht diesen Lockdown in einem anderen Licht. Waren Anfang des Jahres noch 94% mit den Regelungen einverstanden, so sind es heute nur noch 55%. 43% sind gar dagegen. Hier kommt es bei verschiedenen Umfragen sicherlich auch auf die genaue Fragestellung an. Interpretiert man diese, so lässt sich herauslesen, dass den Deutschen die Gefahr Covid-19 durchaus bewusst ist und sie durchaus bereit sind Einschränkungen hinzunehmen, die Art und Weise und die derzeitigen Kriterien können allerdings nicht wirklich von jedem nachvollzogen werden. Kritik an der Politik gibt es mittlerweile auch aus den eigenen Reihen.

"Es ist sicherer, wenn man abends mit wenigen Leuten dort zum Essen geht, wo es gute Hygienekonzepte gibt, als wenn man sich in einer kleinen Küche zusammensetzt. Die Verlagerung solcher Treffen in den Privatbereich verringert das Infektionsrisiko nicht." Thomas Haase, CDU

Verbände sehen Risiko vermehrt bei Privatveranstaltungen

Dass man sich nun verspricht, durch die Verlängerung der bisher wirkungslosen Maßnahmen eine Verbesserung der Situation erzielen zu können, darf hinterfragt werden. Ein entsprechend lautes Echo von Verbänden, Wirtschaft, Ärzten, Virologen und auch Politikern lies nicht lange auf sich warten. Die Gastronomie und Hotellerie habe in den vergangenen Monaten alles unternommen, um Hygienekonzepte aufzuerlegen, die auch nachweislich funktionierten. "Und jetzt will man uns wieder schließen", empört sich Geppert, Landesvorstand der DEHOGA in Bayern. "Ich bin einfach nur fassungslos und sprachlos." Er sieht das Problem eher bei privaten Feiern, aber genau diese werden mit den derzeitigem Maßnahmen alternativlos. Interessant ist auch, dass die Anzahl an ausgeführten Tests in der deutschen Berichterstattung keine Bedeutung findet, obwohl diese vom RKI zur Verfügung gestellt werden.

Statistik zu Labortests COVID-19 in Deutschland
Kalenderwoche 2020Anzahl TestungenPositiv getestetPositiven-quote (%)Anzahl übermittelnde Labore
Bis einschließlich KW10124.7163.8923,1290
11127.4577.5825,95114
12348.61923.8206,83152
13361.51531.4148,69151
14408.34836.8859,03154
15380.19730.7918,10164
16331.90222.0826,65168
17363.89018.0834,97178
18326.78812.6083,86175
19403.87510.7552,66182
20432.0767.0801,64185
21354.2605.2281,48178
22401.5894.2671,06173
23337.2173.0850,91175
24327.1962.8160,86173
25386.3165.2761,37174
26464.6263.6820,79179
27506.4593.0920,61151
28510.5512.9920,59179
29538.7013.4970,65177
30553.4294.4580,81182
31586.6205.7380,98170
32716.7687.2631,01168
33835.3848.1210,97183
341.084.4469.1430,84196
351.120.8838.3230,74191
361.072.3168.2940,77192
371.164.93210.0460,86194
381.146.56513.2611,16203
391.155.99514.0941,22189
401.112.96719.4071,74193
411.188.33829.5672,49191
421.263.71644.7593,54200
431.409.43777.5755,50203
441.626.132116.4117,16203
451.602.839125.8677,85202
Summe29.141.1721.115.228
Quelle: RKI
#News#Szene

Kein Beherbergungsverbot über die Feiertage?

30.11.2020
| Lesezeit ca. 1 Min.
Neben Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein und Berlin wird es in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein, während der Feiertage zum Zwecke eines Verwandtschaftsbesuches in Hotels zu übernachten. Dies kündigten die Chefs der Länder an. Das Beherbergungsverbot gilt somit nur für touristische Zwecke, die nun eine neue Definition finden.

Verwandtschaftsbesuche zählen nicht zum touristischen Zweck

Niedersachsen erlaubt den Besuch von Verwandten und engen Freunden sowohl an Weihnachten, wie auch zu Silvester. Dies könnte ein neuer Präzedenzfall werden, denn von nun an gehören Besuche von engen Freunden und Verwandten an Feiertagen offiziell nicht mehr zu Reisen mit touristischem Zweck. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg tun sie das aber sehr wohl. Bisher war man ohnehin weitläufig davon ausgegangen, dass nur Geschäftsreisen erlaubt seien. Klar ist somit weiterhin eigentlich nur, dass gar nichts klar ist. Man wird auch hier weiterhin davon ausgehen müssen, dass jedes Bundesland eine eigene Regelung trifft und dass gar gleichlautende Vorschriften unterschiedlich interpretiert werden.
#News#Szene

Das Berherbergungsverbot während des 2. Lockdowns

30.10.2020
| Lesezeit ca. 1 Min.
Zuletzt wurde der zweite Lockdown verkündet. Dieser dauert vom 02.11. bis 30.11.20. Während dieser Zeit dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Co. keine Gäste aufnehmen, die zu touristischen Zwecken unterwegs sind. Alle, die noch vor dem 02.11 anreisen, dürfen ihre Reise auch noch durchführen. Hier gibt es unterschiedliche Fristen und Übergangsgenehmigungen. Bitte hier die Angaben des entsprechenden Bundeslandes checken. Geschäftsreisende dürfen weiterhin Übernachtungsangebote wahrnehmen. Das Verbot gilt für alle Bundesländer ausnahmslos.

Den Weihnachtsurlaub abzusagen, wäre noch zu früh. Auch gilt zu beachten, dass Stornofristen nicht gelten, wenn eine Reise oder eine Übernachtung nicht angetreten werden kann. Sollte ein Aufenthalt coronabedingt nicht möglich sein, erhalten Reisende Ihr Geld zurück oder können umbuchen. Dementsprechend macht eine Stornierung häufig keinen Sinn, wenn für einen Zeitraum storniert wird, für den keine Warnung oder kein Verbot vorliegt. Im Gegenteil. Es können Stornogebühren anfallen.
#News#Szene

Aktuelle Übersicht und warum das Beherbergungsverbot verfassungswidrig ist.

23.10.2020
| Lesezeit ca. 2 Min.
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein hat das Beherbergungsverbot gekippt und dies mit dem Verstoß gegen Grundrechte begründet. Eine Gleichbehandlung sei nicht gegeben und ein Beherbergungsverbot deswegen nicht zu rechtfertigen. Der Zweck der Reise sei unerheblich. Auch seien touristische Reisen bislang nicht für die Verbreitung des Virus verantwortlich, schon gar nicht in Hotels.
Diese halten Hygienekonzepte ein. Das Gegenteil ist somit der Fall. Das Gericht stellte eine Verbreitung vor allem im privaten Bereich fest. Es wäre wünschenswert wenn die Politik diesen Ansatz weiter verfolgt. Das Beherbergungsverbot ist in 14 von 16 Bundesländern nicht mehr aktiv oder wurde nie umgesetzt.

Lockdown im Berchtesgadener Land

Im Berchtesgadener Land wurde ein Lockdown verhängt. Auch hier sind mittlerweile diverse Klagen eingereicht worden. Unter anderem von einem Schüler, dem nicht mehr erlaubt ist in das nächstegelegene Gymnasium zu gehen. Die Urteile werden mit Spannung erwartet und könnten ein Signal für die kommenden Wochen und Monate sein.

Beherbergungsverbote für Reisende aus Riskogebieten Stand 23.10.2020 22.00 Uhr
BundeslandAktuelle Regelung des Beherbergungsverbot
Baden-Württembergaufgehoben
Bayernaufgehoben
Berlinkein Beherbergungsverbot, Sperrstunde gerichtlich teilweise aufgehoben
Brandenburggerichtlich gestoppt
Bremennicht umgesetzt
Hamburggültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Hessenaufgehoben
Mecklenburg-Vorpommerngerichtlich aufgehoben
Niedersachsengerichtlich gestoppt und ausgesetzt
Nordrhein-Westfalennicht umgesetzt
Rheinland-Pfalznicht umgesetzt
Saarlandaufgehoben
Sachsenkein Beherbergungsverbot ab Samstag 17.10
Sachsen-Anhaltgültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Schleswig-Holsteingerichtlich aufgehoben
Thüringennicht umgesetzt
#News#Szene

Oberverwaltungsgericht kippt Schleswig-Holstein

23.10.2020
| Lesezeit ca. 1 Min.
Das Oberverwaltungsgericht hat nun auch in Schleswig-Holstein das Beherbergungsverbot gekippt. Ab sofort dürfen Touristen auch aus Risikogebieten ihren Urlaub auf Sylt und Co. antreten.
#News#Szene

Eiltantrag vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt

23.10.2020
| Lesezeit ca. 1 Min.
Ein Eilentrag von Urlaubern, die Ihre Ferien auf Sylt durchführen wollten, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Allerdings ging es dort nur um den konkret vor Gericht gebrachten Fall. Über die Rechtmäßigkeit des Beherbergungsverbotes als solches wurde nicht entschieden.
#News#Szene

21.10.20 Gericht kippt Beherbergungsverbot auch in Mecklenburg-Vorpommern

21.10.2020
| Lesezeit ca. 2 Min.
Wie bereits erwähnt war noch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald für Anfang dieser Woche angekündigt. Das Gericht kippte das Beherbergungsverbot nun für Mecklenburg-Vorpommern. Die Begründung ist simpel. Es läge schlichtweg kein sachlicher Grund vor, den die Landesregierung nennen könne. Über das Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein entscheidet nach wie vor das Bundesverfassungsgericht. Die FPD, die in Kiel Teil der so genannten Jamaika-Koalition gemeinsam mit CDU und den Grünen ist, positionierte sich nun um und ist offiziell gegen ein Beherbergungsverbot. Deren Wort sollte Gewicht haben, stellt sie doch den Minister für Tourismus. Schon am Donnerstag könnte die Politik einlenken, wenn die Koalition zusammentritt. Es ist zu erwarten, dass demnächst für ganz Deutschland die Verantwortung wieder beim Bürger liegt, der sich nun über Monate hinweg als diszipliniert und verantwortungsbewusst präsentiert hat. Solange Fleischverarbeitungen und Großhochzeiten als Super-Spreader existieren, dürfte es immer schwerer werden den Bürgern zu vermitteln warum stets Regeln gesucht werden die auch diejenigen maßregeln, die sich an die Vorschriften halten.
Beherbergungsverbote für Reisende aus Riskogebieten Stand 21.10.2020 10.00 Uhr
BundeslandAktuelle Regelung des Beherbergungsverbot
Baden-Württembergaufgehoben
BayernAufhebung ab Samstag 17.10
Berlinkein Beherbergungsverbot, Sperrstunde gerichtlich teilweise aufgehoben
Brandenburggerichtlich gestoppt
Bremennicht umgesetzt
Hamburggültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Hessenaufgehoben
Mecklenburg-Vorpommerngerichtlich aufgehoben
Niedersachsengerichtlich gestoppt und ausgesetzt
Nordrhein-Westfalennicht umgesetzt
Rheinland-Pfalznicht umgesetzt
Saarlandaufgehoben
Sachsenkein Beherbergungsverbot ab Samstag 17.10
Sachsen-Anhaltgültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Schleswig-Holsteingerichtlich bestätigt, keine Aufhebung in Sicht, Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Thüringennicht umgesetzt
#News#Szene

Hessen setzt Beherbergungsverbot aus

19.10.2020
| Lesezeit ca. 1 Min.
Nun ist es auch in Hessen passiert. Das Beherbergungsverbot wird ausgesetzt. Eine derartige Regelung gab es in Hessen seit Juli. Der amtierende Ministerpräsident Volker Bouffier bezeichnete das Verbot als "nicht zielführend". Derweil geht der Streit in Schleswig-Holstein vor das Bundesverfassungsgericht. Urlauber haben eine entsprechenden Schriftsatz als Eilantrag in Karlsruhe eingereicht. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist nicht bekannt. Derweil hat Mecklenburg-Vorpommern die Quarantänepflicht aufgehoben. Hier ist nun aber immer noch ein negativer Corona-Test erforderlich.
Beherbergungsverbote für Reisende aus Riskogebieten Stand 19.10.2020 16.00 Uhr
BundeslandAktuelle Regelung des Beherbergungsverbot
Baden-Württembergaufgehoben
BayernAufhebung ab Samstag 17.10
Berlinkein Beherbergungsverbot, Sperrstunde gerichtlich teilweise aufgehoben
Brandenburggerichtlich gestoppt
Bremennicht umgesetzt
Hamburggültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Hessenaufgehoben
Mecklenburg-Vorpommerngültig, Quarantänepflicht aufgehoben, Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Niedersachsengerichtlich gestoppt und ausgesetzt
Nordrhein-Westfalennicht umgesetzt
Rheinland-Pfalznicht umgesetzt
Saarlandaufgehoben
Sachsenkein Beherbergungsverbot ab Samstag 17.10
Sachsen-Anhaltgültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Schleswig-Holsteingerichtlich bestätigt, keine Aufhebung in Sicht, Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Thüringennicht umgesetzt
#News#Szene

Brandenburg stoppt Verbot, Hamburger Richter bestätigen es in 2. Instanz

17.10.2020
| Lesezeit ca. 1 Min.
Mittlerweile ist das Beherbergungsverbot auch in Brandenburg gerichtlich gestoppt worden. Kurios ist, dass in Hamburg auch in zweiter Instanz eben dieses Verbot bestätigt wurde ohne Chance diese Entscheidung anzufechten. Die Verfassung und Rechtsgrundlage sollte doch prinzipiell dieselbe sein und keinen Interpretationsspielraum zulassen. Da einige Bundesländer deutlich weiterführende Maßnahmen planen und Ausgangssperren und Lockdowns wieder ein Thema werden, könnte der Verbotsflickenteppich in Deutschland aufgrund unterschiedlicher richterlicher Entscheidungen noch deutlich zunehmen.

Beherbergungsverbote für Reisende aus Riskogebieten Stand 17.10.2020 11.00 Uhr
BundeslandAktuelle Regelung des Beherbergungsverbot
Baden-Württembergaufgehoben
BayernAufhebung ab Samstag 17.10
Berlinkein Beherbergungsverbot, Sperrstunde gerichtlich teilweise aufgehoben
Brandenburggerichtlich gestoppt
Bremennicht umgesetzt
Hamburggültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
HessenAufhebung im Gange
Mecklenburg-Vorpommernkeine Aufhebung geplant, Achtung: Quarantänepflicht!! (5 Tage)
Niedersachsengerichtlich gestoppt und ausgesetzt
Nordrhein-Westfalennicht umgesetzt
Rheinland-Pfalznicht umgesetzt
Saarlandaufgehoben
Sachsenkein Beherbergungsverbot ab Samstag 17.10
Sachsen-Anhaltgültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Schleswig-Holsteingerichtlich bestätigt, keine Aufhebung in Sicht, Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Thüringennicht umgesetzt
#News#Szene

Hessen plant Abschaffung, Mecklenburg-Vorpommern vertagt, Hamburg bestätigt Verbot

16.10.2020
| Lesezeit ca. 1 Min.
Hessen plant eine Abschaffung des Beherbergungsverbots, allerdings nicht vor Montag. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Entschluss vertagt. In Hamburg dagegen wurde das Beherbergungsverbot gerichtlich bestätigt. Eine Beschwerde ist hier möglich. Es ist das zweite Gericht neben dem in Schleswig-Holstein, dass das Verbot für verfassungskonform erachtet, allerdings steht die Argumentation in Hamburg auf wackeligen Füssen und wird sicher nicht lange Stand halten. Alle anderen Gerichte sahen dies bisher ohnehin anders. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn betrachtet das Beherbergungsverbot mittlerweile als gescheitert. Er geht davon aus, dass deutschlandweit das Beherbergungsverbot aufgehoben werden wird.
#News#Szene

Auch Bayern hebt Beherbergungsverbot auf, Sperrstunde gerichtlich gestoppt

16.10.2020
| Lesezeit ca. 1 Min.
Nun wurde bekannt gegeben, dass auch Bayern ab Samstag, den 17.10.20 auf ein Beherbergungsverbot verzichtet. Ein Gericht stoppte darüber hinaus die in Berlin verhängte Sperrstunde.

Beherbergungsverbote Stand 16.10.2020 11.00 Uhr
BundeslandAktuelle Regelung des Beherbergungsverbot
Baden-Württembergaufgehoben
BayernAufhebung ab Samstag 17.10
Berlinkein Beherbergungsverbot, Sperrstunde gerichtlich aufgehoben
Brandenburggültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Bremennicht umgesetzt
Hamburggültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Hessengültig für alle Risikogebiete außerhalb Hessens. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Mecklenburg-Vorpommernkeine Aufhebung geplant, Achtung: Quarantänepflicht!! (5 Tage)
Niedersachsengerichtlich gestoppt und ausgesetzt
Nordrhein-Westfalennicht umgesetzt
Rheinland-Pfalznicht umgesetzt
Saarlandaufgehoben
Sachsenkein Beherbergungsverbot ab Samstag 17.10
Sachsen-Anhaltgültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Schleswig-Holsteingerichtlich bestätigt, keine Aufhebung in Sicht, Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Thüringennicht umgesetzt
#News#Szene

Beherbergungsverbot – Infos zur aktuellen Lage samt Übersichtskarte

16.10.2020
| Lesezeit ca. 2 Min.
Josephine Eder, pixabay
Das Beherbergungsverbot für so genannte Risiko-Gebiete innerhalb Deutschlands, ist auf wenig Gegenliebe gestoßen. Experten halten es für nutzlos, Verfassungsrechtler für verfassungswidrig, Verbände aus Tourismus und Hotellerie sind naturgemäß dagegen. Auch in der Bevölkerung genießt es wenig Rückhalt, wie Umfragen zeigen. Zahlreiche Klagen waren die Folge. Erstaunlich hierbei ist, dass Gerichte in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Entscheidungen fällten. Während in Niedersachsen und Baden-Württemberg sehr rasch in Eilverfahren dafür gesorgt wurde, dass das Beherbergungsverbot keine Anwendung findet, entschied man in Schleswig-Holstein, dass dieses weiterhin Bestand haben soll.

Gerichte mit unterschiedlichen Ansichten – Es bleibt ein Verbots-Flickenteppich

Somit ergibt sich der schon gewohnte Flickenteppich mit unterschiedlichsten Regelungen und Auslegungen, die jedes Bundesland für sich trifft. Wir bringen etwas Licht ins Dunkel und zeigen die aktuellen Regelungen. Trotz des Endes der Verbote in einigen Bundesländern, gab es von Kunden immer wieder Nachfragen, ob denn nun auch wirklich aus einem so genannten Risikogebiet angereist werden dürfe. Die Antwort lautet: Ja. Gibt es kein Beherbergungsverbot, gibt es auch keinerlei Einschränkungen, keine Testpflicht oder gar Quarantäne. Personen, die aus einem Risikogebiet kommen, können ihren Urlaub ganz normal antreten. Wer irgendwelche grippeähnlichen Symptome aufweist, bleibt bitte zu Hause, egal aus welcher Region er stammt! Auch sind sämtliche Hygiene- und Abstandsregeln auch im Urlaub einzuhalten. Komme ich nicht aus einem Risikogebiet, unterliege ich ohnehin keiner Beschränkung.
Corona Flickenteppich
Beherbergungsverbote Stand 16.10.2020 09.00 Uhr
BundeslandAktuelle Regelung des Beherbergungsverbot
Baden-Württembergaufgehoben
BayernAufhebung ab Samstag möglich
Berlinkein Beherbergungsverbot
Brandenburggültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Bremennicht umgesetzt
Hamburggültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Hessengültig für alle Risikogebiete außerhalb Hessens. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Mecklenburg-Vorpommernkeine Aufhebung geplant, Achtung: Quarantänepflicht!! (5 Tage)
Niedersachsengerichtlich gestoppt und ausgesetzt
Nordrhein-Westfalennicht umgesetzt
Rheinland-Pfalznicht umgesetzt
Saarlandaufgehoben
Sachsenkein Beherbergungsverbot ab Samstag
Sachsen-Anhaltgültig. Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Schleswig-Holsteingerichtlich bestätigt, keine Aufhebung in Sicht, Corona-Test erforderlich (max. 48h alt)
Thüringennicht umgesetzt

Liste mit Risikogebieten in Deutschland

Eine aktuelle Liste mit Risikogebieten anzufertigen erscheint im Moment nicht möglich. Alleine während dieser Beitrag verfasst wurde, kamen mehrere Landkreise und Städte hinzu.
Eine interaktive Karte zum Nachschlagen findet ihr beim RKI. Ein Risikogebiet ist eine Stadt oder ein Landkreis mit einer Neu-Infektionsrate, die 50 Infektionen je 100.000 Einwohner in einem sieben Tage Intervall überschreitet.
#News#Szene
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