Regeln wurden bereits 2021 deutlich verschärft
Seit Anfang dieses Monats geht es in Österreich Rasern an den Kragen, genauer gesagt ans Bike oder das Auto. Nachdem bereits 2021 die Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße empfindlich verschärft und der Führerscheinentzug vereinfacht wurde, hat das österreichische Verkehrsministerium unter der Führung der Grünen Ministerin Leonore Gewessler nun nachgelegt.
Zweistufige Eskalation der Strafmaßnahmen
Die zweistufige Verschärfung sieht nun die zeitweise Beschlagnahme von Fahrzeugen bis hin zur dauerhaften Enteignung vor.
Wird die Geschwindigkeit innerorts um mehr als 60 km/h und außerorts um mehr als 70 km/h überschritten, kann das Fahrzeug bis zu zwei Wochen von den Behörden beschlagnahmt werden. Bei wiederholten Verstößen droht die dauerhafte Enteignung.
Wird innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr 80 km/h und außerorts um mehr als 90 km/h überschritten, droht bereits beim ersten Vergehen das sogenannte Verfallsverfahren, also die Enteignung und der als Verwertung bezeichnete Verkauf des Fahrzeugs durch die zuständige Behörde. Der Gewinn geht zugunsten der Staatskasse.
Verkehrsclub kritisiert die Maßnahme deutlich
Ob die neuen Regeln unbelehrbare Raser wirklich zum Nachdenken und Abbremsen anregen, bleibt laut dem Verkehrsclub ÖAMTC jedoch fraglich. Club-Jurist Matthias Wolf bezweifelt die abschreckende Wirkung: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden.“
Eingezogen wird das Fahrzeug jedoch nur, wenn der Halter auch den Verstoß begangen hat. Ist das nicht der Fall, kann das Fahrzeug maximal zwei Wochen von den Behörden einbehalten werden.
Ähnliche Regeln auch in anderen europäischen Ländern
Dass Verkehrssündern der endgültige Verlust des eigenen Motorrads droht, ist jedoch keine österreichische Spezialität. Auch in anderen Ländern drohen Entzug und Verkauf von Fahrzeugen bei gravierenden Verstößen. Wer in Dänemark bei erlaubten 100 km/h mehr als doppelt so schnell unterwegs ist, wird enteignet. Mit Enteignung kann dort auch rechnen, wer mit mehr als 2 Promille unterwegs ist oder alkohol- und drogenbedingt einen Unfall mit Personenschäden verursacht. Ähnliche Regelungen für das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss gelten auch für Polen und Italien.
Beschlagnahme und Verkauf in Deutschland nur nach illegalen Rennen
In Deutschland kann das Auto bisher nur beschlagnahmt werden, wenn der Fahrer an einem illegalen Autorennen teilgenommen hat. Erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung kann die dauerhafte Einziehung und der Verkauf durch Auktion angeordnet werden.