Bund-Länder-Konferenz beschließt 3G-Regel

Auf Ungeimpfte kommt ein Test-Marathon zu. Die 3G-Regel soll einen bundesweiten Lockdown verhindern und das öffentliche Leben regeln.
23.08.2021
| Lesezeit ca. 2 Min.

Jedes Bundesland kocht seine eigene Corona-Regelsuppe

3G-Regel bedeutet: geimpft, genesen, getestet. Eine dieser Voraussetzungen muss erfüllt sein, um beispielsweise ein Restaurant zu besuchen (je nach Bundesland) oder in einem Hotel einzuchecken. Dazu kommen unterschiedliche Masken- und Abstandspflichten für alle. So soll auch weiterhin ein geregeltes Leben möglich sein. Dabei gönnt sich jedes Bundesland wieder seine eigenen Regeln. Somit tritt der altbekannte Verordnungs-Flickenteppich wieder in den Alltag. Ungeimpften steht ein wahrer Test-Marathon bevor, möchten sie regelmäßig am öffentlichen Leben teil haben. Gültig sein können Antigen-Schnelltests oder auch PCR-Tests, müssen aber regelmäßig wiederholt werden, da die Gültigkeit begrenzt ist. Diese wird man bald auch selbst bezahlen müssen. Kostenlose Testangebote des Bundes werden zum 11.10.2021 eingestellt.

Die aktuelle Impfquote schätzt das RKI auf 64,1%. Berechnet wird diese aber bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands, nicht anhand der Anzahl derer, die sich impfen lassen dürfen. Auch sind nicht alle Impfungen exakt erfasst. Für Kinder unter 12 Jahren (rund 9 Millionen) gibt es derzeit ohnehin keinen zugelassenen Impfstoff. Bundesländer wie Bremen, deren Erstimpfquote bei fast 75% liegt, dürften die Impfwilligen bald ausgehen. Viele Impfzentren werden deutschlandweit im September schließen.

Konsequent inkonsequent

Ob und welche Inzidenzen und damit verbundene Regeln gelten ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch ab wann die 3G-Regel in Kraft tritt. In Bayern gilt sie bereits heute, in Niedersachsen erst ab Mittwoch. Auch muss ich ausschließlich in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht beachten, während in allen anderen Bundesländern eine OP-Maske genügt. Hessen legt Kontaktbeschränkungen konsequent anhand der vorherrschenden 7-Tages-Inzidenz fest, Sachsen möchte andere Kriterien zu Rate ziehen. Noch nicht genug? Weiter geht's: Kinder unter sechs Jahren sind von der Verordnung ausgenommen, Schüler bei regelmäßiger Testung ebenso. Liegt die Inzidenz unter 35 kann die 3G-Regel ausgesetzt werden, muss sie aber nicht. Eine Regel ohne Ausnahme gibt es nicht.

Vor der Reise offizielle Informationen einholen

Wir empfehlen kurz vor der Anreise zum Ausflugs- oder Urlaubsort einen Blick in die örtlichen Verordnungen zu werfen. Dazu bietet sich als verlässlichste Quelle stets die offizielle Webseite des Bundeslandes mit dem entsprechend endlosen Pamphlet, zumeist als PDF erhältlich, an.



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