Der Beschluss, dass Gründonnerstag und Ostersamstag als so genannte Ruhetage gelten, wurde zurück genommen. Läden haben am Gründonnerstag somit geöffnet, sofern die Lock-Down-Bestimmungen dies zulassen und gearbeitet wird nun doch. Ohnehin macht der kurzfristige Entscheid den Eindruck sehr überhastet und ohne jede Planung getroffen worden zu sein. Millionen von Terminen hätten umgeplant werden müssen, Lieferketten wären unterbrochen worden und es gab weder konkrete Regelungen noch hatte man sich Gedanken darüber gemacht, wer überhaupt die Kosten tragen soll.
Der weitere Beschluss hinsichtlich Kontaktbeschränkungen und Reiseeinschränkungen bleibt erhalten. (siehe Beitrag vom 23.03.21)
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