Die bundesweite Notbremse regelt, dass Kreise und kreisfreie Städte ab einer 7-Tages-Inzidenz von mindestens 100 zahlreiche Einschränkungen erlassen müssen. Es gelten dann Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, der Einzelhandel ist eingeschränkt und die Gastronomie muss geschlossen werden. Eine Aufhebung würde vor allem in der Tourismus- und Veranstaltungsbranche für viel mehr Planungssicherheit sorgen. So würde ein kurzfristiger Anstieg aufgrund einiger weniger Infektionen in einem Bevölkerungsarmen Gebiet nicht sofort verbindlich zur erneuten Schließung führen. Auch würde ein ständiges Öffnen und Schließen nicht mehr möglich sein.
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