Als genesen gelten Personen, die einen positiven Corona-Test vorweisen können, der mindestens 14 Tage alt ist, sowie einen abschließenden negativen Test nach Gesundung. Sie gelten dann für sechs Monate als genesen. Liegt die Krankheit länger als sechs Monate zurück, ist eine einzige Impfung fällig um weiterhin als genesen zu gelten.
Als geimpft gilt, wer die zweite Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erhalten hat. Am 15. Tag erlangt man seine Freiheiten zurück. Für viele bedeutet dies, dass sie im Sommer noch keine Möglichkeit haben als Geimpfter zu profitieren. Wer im Mai seine Erstimpfung bekommen hat, hat oft erst im August den Termin für die zweite Impfung. Rechnet man weitere 14 Tage dazu, so werden viele nicht vor September von diesem Luxus profitieren. Eine Impfbescheinigung muss mitgeführt werden. Weitere Ausweismöglichkeiten sind in Vorbereitung.
Ein digitaler europäischer Impfpass soll bis Juni kommen. Am heutigen Tage wird eine erste Version installiert und getestet. Bis Ende Juni sollen 30 Länder angeschlossen sein. Auch weitere Länder des Schengen-Raumes, wie die Schweiz, werden dazugehören. Im Landkreis Ebersberg bei München gibt es den Digitalen Impfpass schon jetzt. Deutschlandweit verfügt man dort schon heute, als erster Landkreis überhaupt, über einen Digitalen Impfpass. Ein entsprechendes Pilotprojekt wurde dort bereits von rund 2.500 Interessenten in Anspruch genommen.