Der zweite Schritt des Lockerungsplans ist geschafft
Schritt zwei des Lockerungsplans der Bundesregierung und der Länder ist heute aktiv geworden. Damit fällt trotz einer Inzidenz von knapp 1.200 die 2G- beziehungsweise 2G-Plus-Regel für Übernachtungen und Restaurants. Ab jetzt heißt es seit langem erstmals wieder: "geimpft, genesen oder getestet". Testpflichten für Geimpfte sind somit auch passé. Auch Ungeimpfte dürfen aufatmen, gewinnen diese doch einen großen Teil ihrer Freiheit zurück. Eine Garantie, dass man überall übernachten und essen darf ist dies jedoch nicht. Es gilt das Hausrecht. Somit ist jedem Betrieb überlassen freiwillig strengere Regeln durchzusetzen. Ungeimpfte informieren sich vor der Anreise über die aktuellen Regeln.
Endlich: bundesweit einheitliche Regeln
Bund und Länder haben es dann doch einmal geschafft – es gelten zumindest was den „G-Status“ angeht einheitliche Regeln für Gastronomie und Hotellerie. Somit sind Warnstufen und Ampeln, die den G-Status definieren mit der zweiten Stufe des Lockerungsplans außer Kraft. Bei allem anderen entscheiden weiterhin die Länder und der Vorschriftenflickenteppich bleibt.
Maskenpflicht, Hygiene-, Kontakt- und Abstandsregeln bleiben
Die Herabsetzung der Zutrittsbeschränkungen auf 3G bedeutet nicht, dass alles ist, wie es einmal war. Zahlreiche Verordnungen und Einschränkungen gelten nach wie vor. Hier kocht jedes Land sein eigenes Süppchen. In Rheinland-Pfalz gilt in der Gastro beispielsweise nicht einmal mehr eine Maskenpflicht. In Niedersachsen ist die Außengastronomie vom 3G-Status befreit. In Schleswig-Holstein gilt für den Innenbereich weiterhin eine Maskenpflicht. Auch müssen Ungeimpfte in Schleswig-Holstein alle 24 Stunden einen negativen Test nachweisen, während es in Mecklenburg-Vorpommern lediglich bei Anreise und dann alle drei Tage verlangt wird. Es empfiehlt sich weiterhin, sich kurz vor Anreise über die aktuellen Vorschriften auf den offiziellen Webseiten zu informieren, da die Bundesländer diese auch regelmäßig ändern.
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