Neue Zulassungsverordnung in Kraft getreten
Seit dem 1. September ist die neue Zulassungsverordnung in Kraft. Für Bürger bedeutet dies zum einen, dass man sich künftig den Gang zum Amt sparen und online an- oder umgemeldete Fahrzeuge sofort nutzen kann. Auch für Firmen und Gewerbe ist das nun online möglich. Zudem wurden die Gebühren angepasst. Wer trotzdem persönlich in der Amtsstube erscheinen möchte, zahlt zukünftig mehr. Wer alles online regelt, kann sich nicht nur die Strecke, sondern auch einige Euro an Gebühren sparen.
Abwicklung über i-Kfz-Portale
Abgewickelt werden soll der Service über sogenannte i-Kfz-Portale. Doch noch sind längst nicht alle Straßenverkehrsämter dort angemeldet, sodass sich die flächendeckende Umsetzung der Verordnung vorerst verzögert. Um diese nutzen zu können, müssen die Bürgerinnen und Bürger allerdings über einen aktuellen Personalausweis mit freigeschalteter e-ID oder ein digitales Benutzerkonto beim Bund, die sogenannte Bund-ID, verfügen.
Online anmelden und losfahren
Nach der online erfolgten Anmeldung darf das Auto sofort gefahren werden. Als Nachweis reicht der selbst auszudruckende Zahlungsnachweis und selbstverständlich die Nummernschilder. Die notwendigen Plaketten werden per Post zugeschickt und können anschließend selbst angebracht werden.
Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
Ab September: Digitale Zulassung von Autos und Motorrädern möglich