Zumindest Tagesausflüge werden Motorradfahrern durch die Lockerungen in der Gastronomie erleichtert. In welchem Bundesland welche Ziele angesteuert werden können und wo wir weiterhin auf Selbstversorgung angewiesen sind, steht in der nachfolgenden Übersicht mit Stand vom 11. Mai, 10 Uhr:
Baden-Württemberg- der Aufenthalt im Freien ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts wieder gestattet
- Fahrschulen dürfen öffnen
Bayern- Reiseziele wie Museen, Zoos und Geschäfte dürfen wieder öffnen. Tickets sollten vorab online gekauft werden, da die Anzahl der Besucher limitiert ist
- Fahrschulen nehmen den Betrieb wieder auf
Mecklenburg-Vorpommern- Gedenkstätten, Museen und Ausstellungen dürfen unter Einschränkungen wieder öffnen
- Restaurantbesuche sind bereits seit Samstag wieder erlaubt
- Fahrschulen dürfen wieder öffnen
Niedersachsen- touristische Reisen sind wieder möglich
- Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen
- Hotels dürfen frühestens ab 25. Mai wieder Gäste aufnehmen
- Biergärten, Gaststätten, Cafés und Restaurants dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Besucher müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit sie im Fall der Fälle eine Infektionskette nachverfolgt werden kann.
- große Geschäfte öffnen unter Auflagen
- es ist erlaubt sich mit Personen aus zwei Haushalten zu treffen, ohne das dafür eine Personenobergrenze genannt wäre
Nordrhein-Westfalen- Cafés, Restaurants und Kneipen mit Sitzplätzen dürfen unter Einhaltung des Mindesabstands wieder öffnen
- Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten dürfen sich wieder treffen
Rheinland-Pfalz- Ausstellungen und Museen öffnen unter Beschränkung der maximalen Besucherzahl
Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
Der Corona-Fahrplan für Motorradfahrer im Ticker