Fehlerhafte Bußgeldbescheide: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Schätzungen zufolge ist jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen es sogar 80 Prozent sein.
21.09.2020
| Lesezeit ca. 5 Min.

Ist ein Bußgeldbescheid fehlerhaft, kann dagegen Einspruch erhoben werden. Welche Fehler häufig vorkommen und wie sich Motorradfahrer dann verhalten sollten, erklären wir hier:
infotainment

Diese Angaben muss ein Bußgeldbescheid zwingend enthalten

Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, begehen Motorradfahrer eine Ordnungswidrigkeit. Es folgt ein Bußgeldbescheid und sie müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Welche Angaben darin enthalten sein müssen legt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten fest:

· Name, Anschrift, Kennzeichen und Angaben zum Beschuldigten und ggf. weiteren Beteiligten
· Name und Anschrift der Bußgeldbehörde
· Angaben zur Tat: Tatvorwurf, Zeit, Ort, gesetzliche Tatbestandsmerkmale, angewandte Bußgeldvorschrift
· Angaben zu den Beweismitteln. Zum Beispiel genutztes Messgerät und Blitzerfoto
· Das festgesetzte Bußgeld und die möglichen Folgen, wie zum Beispiel ein Fahrverbot

Zwingend erforderlich ist der Hinweis, dass der Bußgeldbescheid automatisch rechtskräftig wird, wenn kein Einspruch erfolgt und bis zu welcher Frist das Bußgeld zu zahlen ist. Zusammen mit der Information, dass ein Einspruch auch negative Folgen für den Beschuldigten haben kann, finden sich die Fristen meist auf der Rückseite des Schreibens. Auch die Frist für einen Widerspruch und bei welcher Behörde er einzulegen ist, steht hier. Hinzu kommt der Hinweis, dass die Behörde über die Zahlungsunfähigkeit des Beschuldigten innerhalb von zwei Wochen informiert werden muss. Auch die genauen Gründe dafür müssen belegt werden. Bei nicht fristgemäßer Zahlung ohne Vorbringen entsprechender Gründe kann gar eine Erzwingungshaft drohen. Sobald die oben genannten Angaben unvollständig oder fehlerhaft, können Fahrer bereits Einspruch einlegen.

Welche Formfehler können im Bußgeldbescheid selbst vorkommen?

Es kommt immer wieder vor, dass Bußgeldbescheide fehlerhaft oder unvollständig sind. Zum Beispiel wenn:

· Personenangabe fehlerhaft sind oder keine zweifelsfreie Identifizierung möglich ist
· bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung
· bei fehlerhafter Berechnung einer Frist
· bei fehlendem der Hinweis auf die Erzwingungshaft

Trotzdem machen nur schwerwiegende Fehler den Bescheid ungültig. Dazu zählen falsche Angaben zur Tatzeit oder zum Tatort. Selbst Tippfehler im Namen des Betroffenen reichen nicht aus. Es muss schon ein komplett falscher Name genannt sein. Auch eine fehlende oder falsche Rechtsbehelfsbelehrung ist zwar ein Formfehler, führt aber in der Regel nur zur Verlängerung der Einspruchsfrist auf bis zu ein Jahr. Bei Verdacht auf einen Fehler sollte man den Bußgeldbescheid also in jedem Fall von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen. Zu viel Zeit sollte man sich damit nicht lassen, denn ein Einspruch ist nur bis zu zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids möglich.

Formfehler in der Straßenverkehrsordnung

Seit bekannt wurde, dass die 2020 in Kraft getretene Neufassung der Straßenverkehrsordnung aufgrund eines Formfehlers ungültig ist, lohnt es zu prüfen, welcher Bußgeldkatalog dem Bußgeldbescheid zugrunde liegt.
infotainment

Fehler bei der Messung

Neben formellen Fehlern können technische Fehler oder Bedienungsfehler einen Bußgeldbescheid ungültig machen. Insbesondere bei Geschwindigkeitsmessungen gelten sie als "Fehler bei der Beweisführung". So müssen die Messgeräte kalibriert und geeicht sein und dürfen nur von fachkundigem Personal bedient werden. Faktoren wie Nebel während der Messung, ein falscher Winkel zur Fahrbahn, Lichtreflexe, fehlerhafte Abstandssensoren oder andere Fahrzeuge im Bild können die Messung ungültig machen. Bestimmte Gerätetypen sind in einigen Bundesländern gar nicht zugelassen, da ihre Messergebnisse nicht überprüfbar sind. Besonders für Motorradfahrer ist interessant, dass die abgebildete Person ausreichend erkennbar sein muss. Per Anwalt kann bei der Behörde Akteneinsicht genommen werden, um zu prüfen, ob für das Gerät ein Eichprotokoll vorliegt und wer es bedient hat. Kann die Behörde diese Unterlagen nicht vorlegen oder enthalten sie Fehler, ist die Messung ungültig. Unter Umständen lässt sich anhand des Messprotokolls der Behörde der Bußgeldbescheid anfechten. Messungen, die durch private Dienstleister im Auftrag von Gemeinden durchgeführt worden sind, gelten in Hessen beispielsweise als generell ungültig. So entschied zumindest das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Doch ein Rechtsstreit ist nicht bei jedem Bußgeldbescheid sinnvoll. Wird der Einspruch nicht ausreichend begründet, kann er abgelehnt werden und der Beschuldigte muss die Kosten für das Verfahren übernehmen. Insbesondere bei Gerichtsverfahren, kommen dann schnell hohe Summen zusammen. Wird der Einspruch abgelehnt, addieren sich zu dem zu zahlenden Bußgeld die Anwalts- und Verfahrenskosten. Mit kühlem Kopf sollte deshalb der Kosten-Nutzen-Faktor überdacht werden. Vor allem wenn Fahrverbot drohen, kann sich der Weg zum Anwalt jedoch lohnen.

Welche Angaben muss mein Widerspruch enthalten?

Wer sich sicher ist, dass er seinen Bußgeldbescheid anfechten will, muss den Einspruch schriftlich an die zuständige Behörde richten. Die folgende Angaben sind darin zwingend erforderlich:

- Absender
- Empfänger
- Betreff
- Begründung
- Aktenzeichen
- Datum
- Ort und Unterschrift

In der Regel wird die Behörde dem Einspruch nicht zustimmen und leitet das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter. Dann folgt oft ein Gerichtsverfahren, zu dem der Betroffene persönlich erscheinen muss.

Quelle: ERGO Rechtsschutz
#Szene
Jetzt mitreden – deine Meinung zählt!
Schon dabei? und mitdiskutieren!
Ihr Kommentar wird abgespeichert...