Geblitzt? Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Verkehrsteilnehmern 

17.12.2020
| Lesezeit ca. 4 Min.

In Deutschland werden täglich 8.000 Fahrer geblitzt

Knapp drei Millionen Geschwindigkeitsverstöße registriert das Kraftfahrtbundesamt jedes Jahr auf deutschen Straßen. Pro Tag häufen sich damit mehr als 8.000 Bußgeldbescheide an. Um diese Flut bearbeiten zu können, erlaubt die Rechtsprechung eine reduzierte Sachverhaltsaufklärungs- und Darlegungspflicht im Fall eines standardisierten Messverfahrens. „Bei diesen Messverfahren sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geringere Anforderungen an die Beweisführung und die Urteilsfeststellungen der Fachgerichte zu stellen“, heißt es.
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Bei Unstimmigkeiten können Geschwindigkeitsmessungen angezweifelt werden

Für Verkehrsteilnehmer bedeutet das: Wenn geschultes Personal ein gängiges Messgerät korrekt einsetzt, ist die Messung nach Abzug aller Toleranzen in der Regel nicht zu beanstanden. Wird das Knöllchen bezahlt, ist die Sache vom Tisch, ohne das weitere Verfahrenskosten entstehen. Das entlastet die Gerichte enorm. Nur wenn ein begründeter Verdacht besteht, kann eine solche Messung angezweifelt werden.

Genau diesen Verdacht hatte ein Autofahrer, der außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wurde. Eine Überschreitung um 30 km/h wurde ihm vorgeworfen. Auf den Widerspruch des Beschuldigten folgte die Verhandlung, die der Mann verlor. Das Gericht verweigerte ihm den vollständigen Zugang zu sämtlichen Beweismitteln. Zwar beantragte der Anwalt des Autofahrers Einsicht in die Rohdaten der Messung, um sie auf Fehler prüfen zu können, dieser Antrag wurde vom Amtsgericht jedoch abgelehnt. Die angeforderten Rohmessdaten des Blitzers seien nicht Bestandteil der Ermittlungsakte und würden nur auf gerichtliche Anordnung vorgelegt. Ohne Einsicht in das Beweismaterial fehlte der Verteidigung jegliches Argument. Der Autofahrer wurde zu einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt.

Recht auf ein faires Verfahren

Der Autofahrer klagte daraufhin vor dem Bundesverfassungsgericht – mit Erfolg. Die Kammer entschied: Aus dem Recht auf ein faires Verfahren folge für den Beschwerdeführer grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung: „Entgegen der Annahme der Fachgerichte kam es dem Beschwerdeführer insbesondere auch nicht auf die Erweiterung des Aktenbestandes oder der gerichtlichen Aufklärungspflicht an. Vielmehr ging es ihm um die Möglichkeit einer eigenständigen Überprüfung des Messvorgangs, um – gegebenenfalls – bei Anhaltspunkten für die Fehlerhaftigkeit des Messergebnisses die Annahme des standardisierten Messverfahrens erschüttern zu können.“

Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte der Verkehrsteilnehmer

Mit dem Beschluss (2 BvR 1616/18) vom 12. November 2020 stärkt das Bundesverfassungsgericht die Rechte aller Verkehrsteilnehmer. Kann ein Beschuldigter seinen Antrag auf Akteneinsicht begründen, müssen die Behörden ihm die Informationen zukünftig zur Verfügung stellen. Diese Entscheidung gilt deutschlandweit. Da einige Blitzer die Rohmessdaten, um die es im oben genannten Gerichtsverfahren ging, aber gar nicht erst speichern, könnte das Urteil weitreichende Folgen haben. Möglicherweise dürfen solche Geräte zukünftig nicht mehr eingesetzt werden. Das weit verbreitete Modell TraffiStar S350 ist ein solcher Kandidat. Auch das Bearbeitungstempo der Behörden könnte zu einem Problem werden. Geschwindigkeitsverstöße verjähren nach einer Frist von nur drei Monaten. Die geforderten Informationen zukünftig fristgerecht zur Verfügung zu stellen, dürfte manche Amtsstube an ihre Kapazitätsgrenzen bringen.

Das Verfahren mit reduziertem Aufwand bleibt die Regel

In seinem Beschluss vergisst das Bundesverfassungsgericht deshalb nicht, sich für den Einsatz des standardisierten Verfahrens mit reduziertem Aufwand auszusprechen. Es muss auch weiterhin die Regel bleiben.

„Diese Vorgehensweise der Fachgerichte im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist nicht zu beanstanden. Hierdurch wird gewährleistet, dass bei massenhaft vorkommenden Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht bei jedem einzelnen Bußgeldverfahren anlasslos die technische Richtigkeit einer Messung jeweils neu überprüft werden muss. Dem geringeren Unrechtsgehalt der Ordnungswidrigkeiten gerade im Bereich von massenhaft vorkommenden Verkehrsverstößen kann durch Vereinfachungen des Verfahrensgangs Rechnung getragen werden.“

Faire Chancen, wenn es darauf ankommt

Für die oben genannte Masse an Blitzer-Knöllchen ändert sich also nichts durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Das Recht auf einen fairen Prozess durch den Zugang zu sämtlichen zur Verfügung stehenden Informationen wird durch den Beschluss vom 12. November jedoch gestärkt.

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