Ab dem 01.10.20 gilt für Corona-Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts automatisch eine Reisewarnung trotz dass die pauschale allgemeine Reisewarnung für Drittländer außerhalb der EU nicht mehr existiert.
Das bedeutet: Überschreitet ein Land oder eine Region die Grenzwerte, gilt es auch als Risikogebiet, was zwingend eine Reisewarnung nach sich zieht.
Der offizielle Wortlaut:
- Für Länder, die als Risikogebiet ausgewiesen sind, somit die überwiegende Mehrzahl von Drittstaaten - das heißt, alle Staaten außerhalb der EU, der Schengen-assoziierten Staaten und des Vereinigten Königreichs - gilt die Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen grundsätzlich fort.
- Für Länder, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten werden, sofern für diese Länder Einreisebeschränkungen nach Deutschland gelten oder diese Länder umgekehrt Einreisebeschränkungen aus Deutschland beschlossen haben. Auch die Gesamtschau der Lage im jeweiligen Land (zum Beispiel Ausstattung Gesundheitssystem, bisheriger Umgang mit Infektionsherden) wird dabei berücksichtigt.
- Für alle anderen Länder gilt: Reisende werden um besondere Vorsicht gebeten.
Was ändert sich also? Im Prinzip wenig. Durch die individuelle Betrachtung jedes einzelnen Landes dürfte sich erst langfristig etwas an den Reisemöglichkeiten ändern. Kriterium hierfür ist die Liste "Risikogebiete" des Robert-Koch-Instituts. Das Problem: Es stehen derzeit über 130 Länder darauf. Dazu bestehen weiterhin zahlreiche Einreise- oder auch Rückreisebeschränkungen, die jedes Land gegen Einreisen aus Deutschland oder der EU/dem Schengenraum festlegen kann.
Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
Der Corona-Fahrplan für Motorradfahrer im Ticker