Diese Verkürzung gilt in der gesamten EU. Somit sind alle EU-Zertifikate künftig drei Monate kürzer gültig. Gemeint ist das EU-Zertifikat nach vollständiger Grundimmunisierung. Dies bedeutet gewöhnlich zwei Impfdosen oder eine Kombination aus Impfung und Genesung.
Eine Einzelimpfing Johnson & Johnson genügt nicht
Wer nur eine einzelne Impfung Johnson & Johnson erhalten hat darf ab vier Wochen nach Injektion noch einmal antreten und sich einen mRNA-Impfstoff wie Biontech oder Moderna spritzen lassen. Eine Einzelimpfung von Johnson & Johnson gilt nicht mehr als Grundimmunisierung.
Boosterimpfung verfällt derzeit nicht
Folgt man der Empfehlung der STIKO und erhält eine dritte Boosterimpfung mindestens drei Monate nach der Grundimmunisierung gilt keine Gültigkeitsdauer. Somit verfällt diese auch nicht. Dies gilt so lange bis eine Gültigkeitsdauer festgelegt wird, was früher oder später passieren dürfte, sofern die Pandemie hartnäckig bleibt.
Flickenteppich BRD – jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln
Zusätzlich zum Impfstatus gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Vorschriften wann man als geboostert gilt, ob eine Wartefrist nach der Impfung fällig ist oder ob man sofort die Vorzüge genießen darf. Auch können hier Tests fällig werden, die man andernorts nicht benötigt. Deren Gültigkeitsdauer legt dann auch jedes Land unterschiedlich fest, wenn es denn mag. Dazu ändern Politiker und Gerichte täglich Vorschriften, das zusammen mit Forderungen und Vorschlägen vieler Experte im Mix dürfte für viele kaum zu durchschauen sein. Somit bleibt nur der regelmäßige Blick in das Corona-Portal des Landes oder der Kommune.
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