In Italien gilt die Maskenpflicht im Freien
Seit heute gilt in Italien (mit Ausnahme von Südtirol) die Maskenpflicht im Freien. In Medienberichten heißt es, die Einhaltung werde mit verstärkten Kontrollen durchgesetzt. Geldstrafen von bis zu 400,-- Euro wurden bereits ausgesprochen. Hält man sich an die Regeln, steht einem Urlaub in Italien dennoch nichts im Wege. Eine Quarantänepflicht gibt es nicht.
Neben der Pflicht, sich beim Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen die Hände zu desinfizieren, ist vielerorts das Tragen von Einweghandschuhen vorgeschrieben. Temperaturmessungen in den Warteschlangen von Museen, Geschäften und Behörden sind üblich. Bei erhöhter Temperatur wird der Zutritt verweigert.
Sardinien und Sizilien mit Sonderregelungen
Spezielle Regeln gelten für die italienischen Inseln. Einreisende nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor ihrer Ankunft online registrieren und das ausgedruckte Formular mit sich führen. Es werden Temperaturmessungen durchgeführt. Liegt die gemessene Temperatur über 37,5 °C, kann eine Einreise verweigert werden.
Auch für Sizilien ist eine Online-Registrierung nötig.
Alle Reisenden aus den Ländern Belgien, den Niederlanden, Großbritannien und Tschechien müssen bei ihrer Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen.
Vor Antritt einer Reise ist es ratsam, sich über die aktuellen Bestimmungen auf der
Website des Auswärtigen Amts zu informieren.
Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
Der Corona-Fahrplan für Motorradfahrer im Ticker