Kawasaki verlängert Garantie

Garantieverlängerung aufgrund von Covid-19
24.04.2020
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Kawasaki
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Kawasaki Motor Europe N. V. hat sich dazu entschlossen, bei Kawasaki-Fahrzeugen die Garantiezeit um den Zeitraum der Covid-19-Beschränkungen zu verlängern. Damit soll die Zeit ausgeglichen werden, in der Kunden ihr Kawasaki-Fahrzeug nicht nutzen können oder sogar nicht nutzen dürfen.

Diese Garantieverlängerung von bis zu zwei Monaten gilt zunächst für alle Kawasaki-Fahrzeuge, deren Garantie in den Zeitraum ab 1. März 2020 (inklusive) bis zu einem noch zu definierenden Enddatum (abhängig von Lockdown-Beschränkungen rund um den Coronavirus) fällt, bis auf Widerruf. Dazu zählen zum Beispiel auch ausdrücklich Fahrschulfahrzeuge. Natürlich erhalten Kawasaki-Fahrzeuge mit Zulassungs- beziehungsweise Inbetriebnahmedatum ab 1. März bis zu einem noch zu definierenden Enddatum ebenso eine circa zweimonatige Garantieverlängerung.

Kommt es zu einem Garantiefall, sollte der Kunde Kontakt mit seinem Kawasaki-Vertragshändler aufnehmen.
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