Am 22.03.21 beschließen Bund und Länder den bestehenden Lockdown bis 18.04.21 zu verlängern. Zumindest wird der konsequente Schlingerkurs fortgesetzt. Man setzt weiterhin auf Vorgaben, deren Einhaltung nicht kontrolliert wird oder werden könnte. Weitere Beratungen finden am 12.04.2021 statt.
Lockdown zu Ostern – mehr Feiertage, weniger Freiheiten
So scheint es von maßgeblicher Bedeutung zu sein, ob nun drei, vier oder fünf Personen gemeinsam Ostern feiern. Nachvollziehbar ist das nicht. Am Ende einigt man sich auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten. Eine sechste Person muss zu Hause bleiben, selbst wenn sie mit den anderen Personen zusammen wohnt. Zwei Paare mit einem erwachsenen Kind dürfen sich entsprechend abwechselnd und nacheinander besuchen, aber nicht alle auf einmal. Gründonnerstag und Ostersamstag gelten in diesem Jahr als zusätzliche Feiertage. Im Merkel-Sprech werden sie Ruhetage genannt. Samstags dürfen Lebensmittelgeschäfte öffnen, alles andere bleibt zu. Impfstationen ausgenommen. Erwartet wird, dass die Osterfeiertage nun von der Bevölkerung genutzt werden, um zu Hause zu bleiben. Dazu schafft man fünf aufeinander folgende freie Tage. In der Realität dürfte aus #WirBleibenZuHause aber wieder #WirMachenEinenSchönenAusflug werden. Mittelgebirge dürfen erneut mit einem Besucheransturm rechnen. Jugendliche unter 14 Jahren werden von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Während die Infektionszahlen in dieser Altersgruppe während der ersten Welle noch gering waren und diese Maßnahme nachvollziehbar war, so hat sich das Bild nun extrem geändert. Sie übersteigen mittlerweile die deutlich breitere Gruppe der Personen ab 70. Auch weisen Menschen junger Jahre derzeit die höchste Positivquote bei der Auswertung von PCR-Tests auf.
Keine Ausgangsbeschränkungen – Notbremse für Landkreise
Geplante Ausgangsbeschränkungen wurden nicht verabschiedet, lediglich Versammlungen sind untersagt. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 soll zukünftig eine Notbremse für Landkreise greifen. Diese soll dann für nicht weiter definierte verschärfte Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen (sofern sie vor einem Gericht Bestand haben) sorgen. Kitas und Schulen sind während des Lockdowns nicht grundsätzlich geschlossen. Eine Vorlage, diese ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 zu schließen, war nicht Teil des Beschlusses.
Reisemöglichkeiten zu Ostern – Mallorca statt Norderney
Einen Vorschlag, kontrolliert Reisemöglichkeiten unter Einhaltung ausgearbeiteter Hygienekonzepte innerhalb Deutschlands anzubieten, wurde nicht umgesetzt. Es heißt also wieder „Mallorca anstatt Norderney“. Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, unterliegt einer Quarantänepflicht. Aus einem Risikogebiet beträgt diese 10 Tage (nach fünf darf man sich „Freitesten“), ein sogenanntes Mutationsgebiet in dem Virusvarianten auftreten, sorgt für 14 Tage Quarantäne, unabhängig davon, wie viele negative Tests vorgelegt werden können. Hiervon gibt es wieder zahlreiche Ausnahmen für Aufenthalte von kurzer Dauer und einige Berufsgruppen. Politiker des Bundestages müssen generell nicht in Quarantäne. Genaue Informationen zu den einzelnen Ländern und Regionen liefert das Auswärtige Amt. Ein generelles Reiseverbot besteht im Übrigen nicht. Mallorca und die Algarve sind, Stand jetzt, beispielsweise keine Risikogebiete mehr und können bereist werden. Der Möglichkeit in einer Hotelanlage am Mittelmeer unterzukommen, wurde die Option eines kontaktarmen Urlaubs in einer Ferienwohnung oder eines Ferienhäuschens leider nicht gegenübergestellt.
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