Keine Maskenpflicht in Flugzeugen – neue Coronaregeln treten in Kraft
Ab sofort gelten neue Coronaregeln. Neben Regelungen für Bus und Bahn ändern sich auch Vorgaben zur Maskenpflicht in Flugzeugen. Dazu gibt es neues zum Impfstatus.
Lange war es ruhig zum Thema Einschränkungen und Maskenpflicht. Nun geht es Richtung Herbst und auch die Corona-Vorschriften nehmen wieder Fahrt auf. Ab dem heutigen Tag gelten wieder neue Regeln. Betroffen sind hauptsächlich öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und das Flugzeug.
Ab 01.10.22 – keine Maskenpflicht an Bord von Airlines
Während in Fernzügen und Fernbussen inzwischen wieder eine FFP2-Maskenpflicht gilt, vorher genügte eine OP-Maske, entfällt sie im Flugzeug von jetzt an komplett. Logisch klingt das nicht. Ein erklärbarer Grund dafür könnte sein, dass im Flugzeug vorwiegend Auslandsreisen in Angriff genommen werden und außerhalb Deutschlands bereits zahlreiche Länder auf eine Maskenpflicht verzichten. Bei Regionalverkehr wird es dann wieder wild. Denn hier entscheiden die Länder. Somit wird hier wieder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen und eigene Regeln festlegen.
Hier gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht
Der Bund gibt neben der Maskenpflicht für Fernbusse und Fernzüge auch eine Verpflichtung für das Tragen einer FFP-Maske für Krankenhäuser, Arztpraxen und andere medizinische sowie Pflegeeinrichtungen vor.
Motorradmessen in Gefahr?
Außerdem im neuen Infektionsschutzgesetz festgelegt, ist die Möglichkeit erneut Maskenpflichten für Geschäfte und Restaurants zu erlassen. Sogar für Außenveranstaltungen ist die Verordnung zum Tragen einer Maske denkbar. Auch Kapazitätsbeschränkungen und Hygienekonzepte sind möglich, was die Veranstaltung der Motorrad-Frühjahresmessen und weiterer Veranstaltungen auch noch kurzfristig beeinträchtigen könnte. Hierfür ist allerdings ein Beschluss des jeweiligen Landtages erforderlich.
Neues zum Impfstatus
Da auch der Impfstatus wieder zurück ins Rampenlicht kommen könnte – als vollständig geimpft gilt ab 01.10.2022:
wer drei Mal geimpft ist
wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte
wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte
wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.
Der Impfstatus spielt derzeit bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle. Er entscheidet nicht über Zugangsmöglichkeiten, wie im vergangenen Winter.
Gültig bis Ostern 2023
Die aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen sind gültig vom 01.10.2022 bis zum 07.04.2023 (Ostersonntag).