Michelin-Reifenfreigaben für über 1.500 Motorradtypen

Über ein neues Online-Tool findet jeder den passenden Reifen für sein Motorrad.
27.08.2020
| Lesezeit ca. 2 Min.
Michelin
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Michelin Reifenvielfalt für das Motorrad: für den Cruiser- und Supertourer-Reifen MICHELIN Commander III und die sportlich ausgelegten MICHELIN Power Experience in Form des Power 5, Power GP und Power Cup 2 Reifen liegen ab sofort über 1.000 Freigaben (285 für den Commander III und 843 für die Power Experience) zur Reifenumrüstung vor. Damit ist das Motorradreifen-Produktportfolio von Michelin noch breiter aufgestellt und umfasst jetzt 25.172 Motorrad-Bereifungskombinationen und Freigaben für mehr als 1.500 Motorradmodelle.

Wichtige Orientierungshilfe: online schneller zum optimalen Michelin-Motorradreifen

Als praktische Orientierungshilfe bei der Suche nach dem optimalen MICHELIN Reifen dient schnell und unkompliziert das MICHELIN Online-Tool unter https://www.michelin.de/motorbike/startseite-motorrad. Dort sind bereits über 1.700 Reifenfreigaben nach den neuen Vorgaben zur Reifenumrüstung zum Download bereitgestellt.

Neue Regularien bei der Reifenumrüstung: Herstellerbescheinigungen helfen Motorradfahrern

Neben Herstellerbescheinigungen stellt Michelin Motorradfahrern in der Datenbank auch Service-Informationen zur Verfügung. Diese sind für Motorräder mit EU-Typgenehmigung ausreichend, solange Reifen der gleichen Dimension zum Einsatz kommen. Darüber hinaus umfasst das Michelin Online-Tool weiterhin die Freigaben für Reifen, die vor Ende 2019 produziert wurden. Die bislang gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Bereifungsempfehlungen sind als Nachweis in einigen Fällen nicht mehr ausreichend. Sollen Reifen mit Herstelldatum ab 2020 in einer abweichenden Dimension oder anderer Bauart aufgezogen werden, ist eine neue TÜV-Abnahme bzw. Begutachtung nach §21 StVZO erforderlich. Als Prüfgrundlage der gewünschten Fahrzeug-/Reifenkombination ist eine Herstellerbescheinigung nötig, wie sie zum Beispiel bei Michelin erhältlich ist.1 Für Reifen mit Produktionsdatum vor Ende 2019 gilt eine zeitlich begrenzte Übergangsfrist.

1 Die Herstellerbescheinigung kann als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß §21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in der Zulassungsbescheinigung dar.

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