Außer in Ausnahmesituationen müssen Geimpfte, die geboostert sind, überall dort, wo 2G-Plus gilt, nicht mehr getestet werden, sofern diese vor mindestens 15 Tagen geboostert wurden. Dem Land Niedersachsen war vor kurzem bereits eine Verordnung für Tests bei geboosteten Geimpften vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg um die Ohren geflogen. Für die Umsetzung zuständig sind die Länder.
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