Motorradfahren im Lockdown - was ist erlaubt?

25.03.2021
| Lesezeit ca. 2 Min.
Alexander Klose
Motorradfahren während des Lockdowns
Während des ersten großen Lockdowns in 2020 war es in einigen Bundesländern nicht erlaubt Motorrad zu fahren. Uns erreichten wahrlich abenteuerliche Geschichten. Fuhr man einige Kilometer in das „falsche“ Bundesland wie Sachsen oder Bayern, konnte es gut passieren, dass wenige Minuten nach Grenzübertritt ein Polizei-Helikopter die Verfolgung aufnahm.

Motorradfahren zu Ostern ist uneingeschränkt erlaubt

Aktuell ist es in allen Bundesländern erlaubt, Motorrad zu fahren. Mitunter kann man vielleicht sogar einen Motorradurlaub mit Übernachtung planen. Einige Orte und sogar ein ganzes Bundesland (Saarland) wollen in Pilotprojekten Hotels und weitere Gastronomie öffnen. Dies wird sicherlich mit vielen Schnelltests und einigen bürokratischen Hürden verbunden sein, aber zumindest sieht man Licht am Ende des Tunnels.

Was muss ich bei der Planung meiner Motorradtour beachten?

Kontaktbeschränkungen

Wichtig: Die Kontaktbeschränkungen gelten auch auf dem Bike. Fahren in größerer Gruppe ist somit nicht erlaubt. Es gelten die lokalen Kontakt- und Einreisebeschränkungen. Da diese während einer Tour unterschiedlich sein können, muss man sich alle Landkreise und/oder Bundesländer anschauen, die man quert. So ist es möglich, dass ich mich in meinem Bundesland frei bewegen kann, jedoch in einem zweiten nur die direkte Durchreise gestattet ist. So darf ich als Tagestourist nach Niedersachsen einreisen, Mecklenburg-Vorpommern muss jedoch auf kürzestem Wege durchquert werden und gestattet Tagestourismus für Auswärtige nicht.

Ausgangsbeschränkungen

Es gibt es derzeit deutschlandweit keine Ausgangsbeschränkungen. Man darf also uneingeschränkt auf Tour gehen, muss aber eventuelle Einreise- oder Kontaktbeschränkungen beachten.

Übernachtungen

Zwischenübernachtungen mit touristischem Hintergrund sind nach wie vor nicht möglich, abgesehen von oben genannten Ausnahmen, die teilweise noch in Planung sind. Unter anderem sollen zeitnah im Saarland und auch im Erzgebirge Pilotprojekte starten, bei denen Hotels öffnen dürfen. Dennoch kann nicht davon ausgegangen werden, dass sofort alle Hotels öffnen. Für einige ist das finanzielle Risiko, dass nach einer Öffnung entsteht, falls schnell wieder geschlossen werden muss, zu groß. Entsprechend stellen diese Häuser ohne Planungssicherheit kein Personal ein und werden trotz Erlaubnis nicht öffnen.

Maskenpflicht

Herrscht Maskenpflicht, dann gilt: Helm abnehmen, Maske aufsetzen.

TÜV zum Saisonstart

Werkstätten und alle Prüfstellen sind geöffnet. Auch die Zulassungsstelle kann problemlos besucht werden. Gegebenenfalls sollte ein Termin vereinbart werden. Bei vielen Zulassungsstellen kann man auch wie gewohnt einfach vorbeifahren und eine Nummer ziehen.
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