Ist der Wert im Feld U.1 der Fahrzeugpapiere größer als 95 dB(A) so greift auf folgenden tiroler Strecken das Motorradfahrverbot:
Betroffene Strecken
- B 198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
- B 199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
- L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
- L 72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
- L 246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
- L 266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar
Strafen bei Zuwiderhandlung
Bei Zuwiderhandlung drohen 220 Euro Bußgeld und der Fahrer kann zur Umkehr aufgefordert werden.
Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
Motorradfahrverbote in Tirol: Das Standgeräusch im Fahrzeugschein entscheidet