Motorradfahrverbote in Tirol: Das Standgeräusch im Fahrzeugschein entscheidet

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Ist die eigene Maschine betroffen?

Seit dem Vorstoß der Tiroler Landesregierung gegen Motorradlärm herrscht teils Verunsicherung, ob die eigene Maschine von der 95-dB(A)-Regelung betroffen ist.

Unser Bild zeigt, an welcher Stelle des Fahrzeugsscheins der entscheidende Eintrag zu finden ist.

Das Feld U.1 ist entscheidend

Das Feld U.1 „Standgeräusch db(A)“ findet sich im rechten Teil des Fahrzeugscheins, zwei Zeilen über der Bereifung. Unter U.2 wird die zugehörige Drehzahl angegeben, bei der das Standgeräusch gemessen wird. Ganz rechts, im Feld U.3, steht das Fahrgeräusch.

Text: Thomas Kryschan, Fotos: M&R Archiv


Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
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