Nach der Bekanntgabe der Grenzöffnungen u. a. zu Luxemburg, war dies der letzte notwendige Schritt, um Urlaubs-Aufenthalte im EU-Ausland wieder zu ermöglichen. Außerdem von einer Quarantänepflicht befreit sind Reisen nach: Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz und Großbritannien.
Zuvor hatte bereits ein Gericht in Niedersachsen entschieden, dass eine Quarantänepflicht bei Rückkehr aus Ländern mit niedrigen Infektionszahlen nicht zulässig sei und diese für Niedersachsen ausgesetzt.