Österreich verlangt Boosterimpfung oder PCR-Test bei Einreise
Wer keine Boosterimpfung vorweisen kann, muss ab dem 20.12.21 einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen, um nach Österreich einzureisen. Ohne PCR-Test wird eine sofortige Quarantäne fällig, die erst mit einem negativen Testergebnis endet. Ausgenommen sind Pendler, für die weiterhin die 3G-Regeln angewendet werden. Kinder müssen regelmäßige Tests absolvieren.
Schweiz akzeptiert wieder Schnelltests bei der Einreise von Geimpften
Während die Schweiz bei der Einreise bisher auch von Geimpften PCR-Tests verlangte, genügen vom 20.12.21 an auch wieder maximal 24 Stunden alte Schnelltests. Geimpfte müssen auch keinen weiteren Test mehr durchführen. Dieser wird für Ungeimpfte weiterhin nach 4–7 Tagen Aufenthalt fällig.
Die Schweiz und Österreich sind Hochrisikogebiete
Sowohl Österreich (mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) als auch die Schweiz werden vom RKI als Hochrisikogebiete geführt. Es ist also eine Quarantäne bei Rückreise verpflichtend. Mit einer Anmeldung auf
https://einreiseanmeldung.de/#/ und entsprechendem Impf- oder Genesenen-Nachweis kann diese vermieden bzw. beendet werden.
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