In Kraft getreten ist dieser Beschluss bislang aber noch nicht. Vorher entscheidet der Bundesrat über die Vorlage. Dies soll am kommenden Freitag passieren. Frühestens ab dem 22.01.22 könnte der Beschluss dann in Kraft treten. Wer also bereits jetzt mit verkürzten Quarantänezeiten rechnete, muss sich noch etwas gedulden.
Quarantäneverkürzung und Aussetzung – was kommen soll
Kontaktpersonen von positiv Getesteten müssen zukünftig nicht mehr in Quarantäne, sofern sie kürzlich doppelt geimpft, genesen oder geboostert sind. Für alle Weiteren soll eine Quarantäne von 10 Tagen gelten, die nach sieben Tagen vorzeitig durch einen negativen Test beendet werden kann. Zusätzlich wurden Beschränkungen für die Gastronomie beschlossen. Überall außer in Sachsen-Anhalt soll für den Zutritt dann 2G-Plus gelten, also ein Impfnachweis plus Test oder Booster-Impfung. Wer als geboostert gilt und was anerkannt wird, entscheiden die Länder, was bedeutet, dass es weiterhin keine einheitlichen Richtlinien geben wird.
Keine neuen Reiseregelungen
Für die Rückreise nach Deutschland gelten weiterhin die mehrfach in unserem Ticker kommunizierten Fristen und Quarantänevorschriften. Es ist nicht möglich, ohne 14-tägige Quarantäneverpflichtung aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einzureisen. Ein negativer Test ist zwar Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland, befreit jedoch nicht von der Quarantäne. Für alle, die aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet einreisen, ist eine
digitale Einreiseanmeldung Pflicht. Eine Quarantäne kann bei Rückreise aus einem Hochrisikogebiet mittels Impf- oder Genesenennachweis über das Portal vermieden oder mittels negativen Testergebnisses nach fünf Tagen vorzeitig beendet werden.
Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
Der Corona-Fahrplan 2022 für Motorradfahrer im Ticker