Die österreichische Bundesregierung hat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung, des Führerscheingesetzes und des Kraftfahrtgesetzes beschlossen.
Letzter Teil des Raserpakets
Bereits im Jahr 2021 hat die Bundesregierung mit dem ersten Raserpaket die Strafen für extremes Rasen deutlich erhöht. Nun folgt der letzte Teil des Maßnahmenpakets: Insbesondere sollen damit rücksichtslose Wiederholungstäter, die bewusst das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzen, mit voller Härte bestraft werden.
Beschlagnahmung an Ort und Stelle gilt auch für Motorräder
In Zukunft kann das Fahrzeug – dabei ist es egal, ob es sich um ein Auto oder ein Motorrad handelt – von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt werden. Damit folgt Österreich laut eigener Aussage dem Beispiel anderer europäischer Länder und ermöglicht es, rücksichtslose und gefährliche Raserei mit dem Verlust des Fahrzeugs zu bestrafen und die Allgemeinheit zu schützen.
Extreme Raser gefährden auf unseren Straßen die Gesundheit und das Leben von unbeteiligten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Es gibt eine Geschwindigkeit, bei der wird das Auto zur Waffe. Wir setzen dem nun ein Ende und sorgen dafür, dass den Tätern ihre Tatwaffe in Zukunft sofort und dauerhaft aus der Hand genommen wird. Für extreme Raserei gibt es keine Entschuldigung und kein Verständnis. Für dieses Verhalten gibt es immer nur entschlossene Konsequenzen. Wenn andere Strafen nicht mehr wirken, dann greift der Verfall des Fahrzeugs. Denn wer kein Auto mehr hat, kann nicht mehr rasen.“
Österreichs Klimaschutzministerin Leonore Gewessler Dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs bei extremen Verstößen
Konkret richtet sich das beschlossene Paket gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Einzelpersonen völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, können nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs zum Tragen kommen. Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz auch schon beim ersten Mal einleiten.
Gültig ab März 2024
Das Ministerium hat in den vergangenen Wochen die Stellungnahmen der Begutachtung überprüft und weitere geringfügige Änderungen eingearbeitet. Heute hat der Ministerrat die entsprechende Regierungsvorlage beschlossen. Sie wird jetzt an das Parlament übermittelt und soll ab 01.03.2024 in Kraft treten.
Keine Schätzungen möglich
Die Übertretung muss mit technischem Hilfsmittel (zum Beispiel Laserpistole, geeichter Tacho) festgestellt werden. Alle
FAQs zum Raserpaket.
Bisherige Maßnahmen in Österreich gegen Raserei
- Geschwindigkeitsüberwachung: Es wurden verstärkte mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
- Radarkontrollen und Blitzersäulen: An bestimmten Stellen wurden Radarkontrollen eingerichtet und Blitzersäulen installiert.
- Section Control: In einigen Abschnitten auf Autobahnen wurde die sogenannte Section Control eingeführt. Dabei handelt es sich um eine automatische Geschwindigkeitskontrolle, bei der die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen längeren Streckenabschnitt gemessen wird.
- Intensivierte Verkehrserziehung: Es wurden verstärkt Verkehrserziehungsmaßnahmen und Sensibilisierungskampagnen durchgeführt.
- Höhere Strafen: Die Bußgelder und Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden erhöht, um die Abschreckungswirkung zu verstärken.
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen: An Straßenabschnitten wurden verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Verengungen, Bodenschwellen oder Kreisverkehre eingeführt