Aktuell gibt das Auswärtige Amt folgende folgende Empfehlung heraus:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer
- in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien*, Bulgarien*, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich*, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien*, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande*, Österreich*, Polen, Portugal, Rumänien*, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien*, Tschechien*, Ungarn*, Republik Zypern),
- in Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz*),
- in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat,
wird derzeit bis einschließlich 30. September 2020 gewarnt. (*Überschreitet ein Land oder eine Region die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, können Reisewarnungen wieder ausgesprochen werden. Dies gilt aktuell für Regionen in Frankreich, Spanien, Belgien, Kroatien, Bulgarien, Rumänien, Tschechien, Österreich, Ungarn, den Niederlanden und der Schweiz.)
Es wird deutlich mitgeteilt, dass im Infektionsfall die Regelungen des Reiselandes gelten und auch, dass keinerlei Rückführung erfolgen wird. Somit sitzen einige Reisende in ihrem Reiseziel oder auf der Durchreise fest.
Vor Kreuzfahrten, abgesehen von Flusskreuzfahrten innerhalb der EU wird ebenfalls dringend abgeraten.
Quelle: Auswärtiges Amt
Testpflicht für Sardinien gerichtlich gestoppt!
Ein Gericht stoppte bis mindestens 07.10.20 eine Corona-Testpflicht bei der Einreise auf Antrag der italienischen Regierung. Die Provinzregierung in Cagliari hatte eine entsprechende Pflicht erlassen, die nun von einem Gericht aufgehoben wurde. Am 07.10.20 geht es juristisch in die zweite Runde.
Dieser Beitrag gehört zu einer mehrteiligen News
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