Hochrisikogebiete nur noch bei schwerwiegenden Viruseigenschaften
Da laut offizieller Aussage die Omikron-Variante weniger schwerwiegend ist als vorherige Varianten weist das Robert Koch-Institut darauf hin, dass die Einstufung als Hochrisikogebiet nur noch vorgenommen wird, wenn in der entsprechenden Region eine Virusvariante vorherrschend ist, die stärkere krankmachende Eigenschaften aufweist als Omikron.
Zuvor wurde ein Gebiet dieser Art als „Virusvariantengebiet“ aufgeführt und bedeutete schärfere Einschränkungen als die Listung in der Kategorie „Hochrisikogebiet“. Wie zukünftig beide Kategorien voneinander abgegrenzt werden sollen, dazu machte das Robert Koch-Institut keine Angaben.
Reisebürokratie endet am 03.03.2022
Somit endet, zumindest vorerst, die Zeit der digitalen Reiseanmeldung bei einer Rückreise nach Deutschland. Diese wurde fällig, wenn man sich in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat. Für Geimpfte hat somit ein Stück weit Normalität den Weg in den Reisealltag zurückgefunden.
Einreisebestimmungen beachten
Bei der Ankunft im Reiseland gelten die Einreisebestimmungen des Landes. Auch können die Beförderungs- und Kontaktbeschränkungen abweichend von denen in Deutschland sein. Vor allem Ungeimpfte müssen darauf achten ob 3G oder eben 2G gilt und ob es eine Testpflicht oder gegebenenfalls auch Quarantänepflicht gibt.
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