Bundesministerium für Digitales und Verkehr
adobestock.com – MclittleStock
Dies dürfte auch Motorradreisende interessieren – mit der neuen Roaming-Verordnung, die seit dem 01.07.2022 gilt, wird das „Roam-like-at-Home“ nahtlos für weitere zehn Jahre bis 2032 fortgeführt. Man kann also vereinfacht gesagt, seinen Mobilfunktarif auch im EU-Ausland ohne teure Roaming-Gebühren nutzen. Das gilt auch für mobile Datenverbindungen und somit für die mobile Navigation.
Hier gilt das EU-Roaming
Das EU-Roaming findet Anwendung in allen 27 Ländern der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen und Gebieten in äußerster Randlage).
Sollten dennoch Kosten entstehen, informiert eine SMS über die Höhe.
Gleichzeitig wurden die Obergrenzen für Vorleistungsentgelte für die Netzbetreiber bis 2032 festgelegt. Damit wird gewährleistet, dass die Betreiber die ihnen entstehenden Kosten für die Bereitstellung von Roamingdiensten für die Verbraucher zu Inlandspreisen tragen und decken können.
Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing:
Das Roaming zu Inlandspreisen stellt einen wichtigen und greifbaren Pfeiler des digitalen Binnenmarkts der Europäischen Union dar. Mit der neuen Roaming-Verordnung haben wir sichergestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch in den nächsten zehn Jahren im EU-Ausland zu den gleichen Bedingungen telefonieren, SMS versenden und im Internet surfen können wie im Inland. Zudem wird mit der neuen VO das Roaming-Erlebnis durch eine höhere Qualität, bessere Dienste und mehr Transparenz verbessert. Das begrüße ich sehr.“