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Rollerfahren ab 15 bereits möglich – mit maximal 45 km/h
Nach einem siebenjährigen Modellversuch in den neuen Bundesländern ist der Erwerb der Führerscheinklasse AM seit Juli 2021 auch mit bereits 15 Jahren möglich. Damit dürfen Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum sowie Elektro-Zweiräder bis 4 Kilowatt Leistung und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h gefahren werden. Das umfasst nicht nur den klassischen Roller oder das Moped, sondern auch Minitrikes und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Minicars mit einer Leermasse von maximal 425 kg. Der Modellversuch „Mopedführerschein mit 15“ startete am 1. Mai 2013 in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und endete im April 2020. Begründungen, das Fahren mit 15 Jahren zu erlauben, sind zum einen die Mobilität in ländlichen oder abgelegenen Gebieten zu verbessern, in denen der öffentliche Verkehr möglicherweise weniger zugänglich ist und zum anderen das Ziel, Jugendlichen früher Verkehrserfahrung und Verantwortungsbewusstsein beizubringen.
Resultate des Modellversuchs
Die Ergebnisse zeigten nach Einschätzung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kein eindeutiges Bild. Sie enthalten sowohl Argumente für eine dauerhafte Reduzierung des Mindestalters auf 15 Jahre für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM (Moped) als auch für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung (ab 16 Jahren). So hängt der Vorteil der Herabsetzung des Mindestalters stark von den regionalen Gegebenheiten und der Verfügbarkeit des ÖPNV ab.
Entscheidung der Länder setzt Mindestalter bundesweit auf 15 Jahre herab – Auslandsfahrten ausgenommen
Ende 2019 wurde den Ländern daher zunächst die Möglichkeit eröffnet, selbst über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet zu entscheiden. Auf ihrer Konferenz am 14./15. Oktober 2020 beschlossen die Verkehrsminister der Länder dann mehrheitlich, dass das Mindestalter für die Klasse AM bundesweit auf 15 Jahre herabgesetzt werden sollte. In Umsetzung dieses Beschlusses ist es seit dem 28. Juli 2021 bundesweit möglich, die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit 15 Jahren zu erwerben. Ermöglichen soll dies eine selbstständigere Lebensführung von jungen Menschen vorwiegend im ländlichen Raum mit beschränktem Angebot öffentlicher Verkehrsmittel. Damit können Fahrzeuge der AM-Klasse im gesamten Bundesgebiet bewegt werden. Ausflüge ins Ausland sind aufgrund europarechtlicher Vorgaben jedoch erst ab dem 16. Lebensjahr erlaubt.
Mögliche Vorteile des Führerscheins AM ab 15 Jahren
- Frühere Mobilität: der frühere Zugang zu einem Roller kann eine wertvolle Mobilitätsoption sein, besonders in Gegenden, in denen der öffentliche Verkehr eingeschränkt ist.
- Erfahrung: Jugendliche können früher Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln, was potenziell ihre Fähigkeiten und ihr Verständnis für den Verkehr verbessern kann.
- Unabhängigkeit und Verantwortung: Das Fahren eines Rollers kann Jugendlichen ein Gefühl von Unabhängigkeit vermitteln und ihnen helfen, Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln.
Kein Unterschied zwischen 15-jährigen und 16-jährigen Fahrern
- Reife und Urteilsvermögen: Man könnte argumentieren, dass 15-Jährige möglicherweise nicht das gleiche Reife- und Urteilsvermögen haben wie 16-Jährige, was zu einer höheren Unfallgefahr führen könnte. Der Modellversuch bestätigte dies jedoch nicht.
Was beinhaltet die AM-Führerscheinausbildung?
Die Führerscheinausbildung gliedert sich in Theorie und Praxis. Für beide Blöcke muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. Die praktische Prüfung dauert in der Regel 45 Minuten.
In der theoretischen Führerscheinausbildung werden die Grundlagen des Fahrens und die Verkehrsvorschriften vermittelt. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff behandelt die besonderen Anforderungen der jeweiligen Fahrzeugklasse. Um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden, müssen für die Klasse AM insgesamt zwölf Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff und mindestens zwei Doppelstunden Zusatzstoff besucht werden.
In den praktischen Fahrstunden machen sich die Fahrschüler und Fahrschülerinnen mit dem Moped oder Roller vertraut und trainieren das Anwenden der Verkehrsvorschriften. Im Gegensatz zu anderen Führerscheinklassen gibt es für AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist vom fahrerischen Können und dem Lernfortschritt abhängig. Die Fahrlehrer beurteilen, ob die Fahrschüler prüfungsfähig sind.
Höhere Geschwindigkeit für mehr Sicherheit?
Nun fordert,
wir berichteten bereits, eine Petition, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern von 45 km/h auf 60 km/h zu erhöhen. Da diese Fahrzeuge zumeist im innerstädtischen Verkehr verwendet werden, wo das generelle Tempolimit 50 km/h lautet, werden sie per Gesetz zu rollenden Hindernissen, deren Überholung für alle anderen Verkehrsteilnehmer, inklusive Bussen und Lkws, selbstverständlich ist. Dazu müssen diese zumeist das Tempolimit überschreiten oder waghalsige Aktionen an engen Stellen wagen. Kurz gesagt – es provoziert gefährliche Situationen. Es gibt übrigens bereits jetzt Fahrzeuge der AM-Klasse, die mit 60 km/h unterwegs sein dürfen. Kleinkrafträder aus der ehemaligen DDR dürfen, wenn sie vor März 1992 zugelassen wurden, bereits jetzt die in der Petition geforderte Höchstgeschwindigkeit erreichen. Das betrifft hauptsächlich die legendäre Simson Schwalbe und auch im Rahmen des Modellversuchs in den neuen Bundesländern wurde von dieser Ausnahmeregelung ausführlich Gebrauch gemacht, ohne dass die Unfallzahlen dieser Fahrzeuge auffällig geworden wären.
Das Thema Urban Mobility attraktiver machen
Würde man das Mopedfahren weniger gefährlich machen, könnten sich sicherlich auch noch mehr Leute dafür begeistern. Die Tatsache, dass man eben nicht im Verkehr mitschwimmen darf und man nicht als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wahrgenommen wird, sobald man auf einer 50er unterwegs ist, bleibt für viele eine unüberwindbare Hürde. Als Bremser unterwegs sein, ist eben nicht jedermanns Sache.
Hinzu kommt, dass seitdem auch moderne Roller und Kleinkrafträder ab 15 legal zu fahren sind, die vorher hauptsächlich für eine ältere Kundschaft interessant waren. Dazu gehören Mini-Quads genauso, wie beispielsweise moderne Fahrzeuge wie
Yamaha Booster oder der die
AM-Version des neuen BMW CE 02.
Erfolgsaussichten der Petition
Da sich die Petition mit den Zulassungsrichtlinien der Kleinkrafträder und nicht mit den Bestimmungen der Führerscheinklasse befasst, würde das bedeuten, dass bei einer erfolgreichen Umsetzung der Petition auch Menschen ab 15 mit ihrem Führerschein mit 60 km/h unterwegs sein dürften. Ob dies gelingt, ist zurzeit noch nicht absehbar, denn es bleiben, wie bei der Herabsetzung des Mindestalters, EU-rechtliche Fragen offen. Eine europaweite Umsetzung dürfte mit weiteren Hürden verbunden sein. Dabei dürfte nicht problematisch sein, dass ein Mindesttempo von 60 km/h theoretisch befähigt auf die Autobahn und auf Kraftfahrtstraßen gehen zu dürfen. Mit einem als Kleinkraftrad zugelassenen Zweirad ist und wäre dies auch zukünftig nicht erlaubt. In jedem Fall bleibt zu hoffen, dass die Petition Anklang bei der Politik findet. Wir wünschen viel Erfolg!