Wer bisher in der Schweiz geblitzt wurde und Post nach Hause bekam, konnte, sofern kein weiterer Trip zu den Eidgenossen geplant war, den Brief mit dem Bußgeldbescheid ignorieren. Schweizer Bußgelder waren in Deutschland nicht vollstreckbar und umgekehrt. Lediglich bei der Wiedereinreise und einer Polizeikontrolle drohte Ungemach.
Ein neuer Vertrag regelt die Vollstreckung von Bußgeldern
Durch einen neuen Vertrag zwischen den Ländern, der unter anderem eine engere Abstimmung bei der Polizeiarbeit und der Vollstreckung von Bußgeldern vorsieht, werden in der Schweiz erfahrene Bußgelder ab 1. Mai 2024 in Deutschland vom Bundesministerium für Justiz eingetrieben.
Bußgelder in der Schweiz drakonisch hoch
Und das kann teuer werden. In der Schweiz sind die Bußgelder bei Tempo- und Verkehrsverstößen deutlich teurer als in Deutschland oder der EU generell. So sind bereits ab dem ersten Kilometer pro Stunde Tempoüberschreitung 40 Schweizer Franken fällig. Ist man innerorts mehr als 10 Kilometer pro Stunde zu schnell, beträgt das Bußgeld bereits 250 Schweizer Franken. Darüber hinaus werden Verstöße bei höheren Überschreitungen, innerorts ab 16 km/h, außerorts ab 20 km/h, strafrechtlich verfolgt. Der Strafbefehl überschreitet das Bußgeld häufig um ein Vielfaches. Auch Strafbefehle können durch das neue Abkommen der Länder nun vollstreckt werden.