Ab September: Digitale Zulassung von Autos und Motorrädern möglich

Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bekannt gab, soll ab 1. September 2023 die Zulassung von Fahrzeugen von Zuhause aus möglich sein.
15.02.2023
| Lesezeit ca. 2 Min.
adobestock.com – momius
Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bekannt gab, soll ab 1. September 2023 die Zulassung von KFZ unkompliziert von Zuhause aus möglich sein.

Neue Zulassungsverordnung vom Kabinett bereits beschlossen

Nachdem diese Woche bereits Details zur neuen Führerscheinrichtlinie der EU bekannt wurden, hat das Bundeskabinett eine Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschlossen.

Zulassung sofort gültig – Plaketten und Fahrzeugschein können warten

Im Klartext heißt das: Autos und Motorräder können zukünftig vom heimischen Computer aus angemeldet und zugelassen werden. Unmittelbar danach darf auch schon am Straßenverkehr teilgenommen werden, denn als Nachweis der Zulassung reicht der digitale Zulassungsbescheid. Auf die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten muss nicht mehr gewartet werden, ein Kennzeichen wird dennoch benötigt.

Nicht nur für Privatpersonen sinken die Kosten

Neben der Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen, online zu beantragen, können nun auch erstmalig juristische Personen, also unter anderem Firmen, Gesellschaften und Vereine Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln.

Schöner Nebeneffekt: Auch die Kosten der Zulassung sollen durch das digitale Verfahren sinken.

Einführung technisch bereits vorbereitet, Zustimmung des Bundesrates erwartet

Technisch möglich gemacht werden diese Neuerungen durch das bereits bestehende i-Kfz-Portal des Bundesamtes für Digitales und Verkehr. Auch eine Anbindung der Plattform an die örtlichen Zulassungsstellen besteht bereits seit Längerem.

Da für die Neuregelung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Länder zuständig sind, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates. Danach soll die neue Verordnung zum 1. September 2023 in Kraft treten.

Digitale Kfz-Zulassung ab sofort möglich

Seit Anfang September ist die neue Zulassungsverordnung in Kraft. Die An-, Um- und Abmeldung von Fahrzeugen kann nun auch online erfolgen.
04.09.2023
| Lesezeit ca. 2 Min.

Neue Zulassungsverordnung in Kraft getreten

Seit dem 1. September ist die neue Zulassungsverordnung in Kraft. Für Bürger bedeutet dies zum einen, dass man sich künftig den Gang zum Amt sparen und online an- oder umgemeldete Fahrzeuge sofort nutzen kann. Auch für Firmen und Gewerbe ist das nun online möglich. Zudem wurden die Gebühren angepasst. Wer trotzdem persönlich in der Amtsstube erscheinen möchte, zahlt zukünftig mehr. Wer alles online regelt, kann sich nicht nur die Strecke, sondern auch einige Euro an Gebühren sparen.

Abwicklung über i-Kfz-Portale

Abgewickelt werden soll der Service über sogenannte i-Kfz-Portale. Doch noch sind längst nicht alle Straßenverkehrsämter dort angemeldet, sodass sich die flächendeckende Umsetzung der Verordnung vorerst verzögert. Um diese nutzen zu können, müssen die Bürgerinnen und Bürger allerdings über einen aktuellen Personalausweis mit freigeschalteter e-ID oder ein digitales Benutzerkonto beim Bund, die sogenannte Bund-ID, verfügen.
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Online anmelden und losfahren

Nach der online erfolgten Anmeldung darf das Auto sofort gefahren werden. Als Nachweis reicht der selbst auszudruckende Zahlungsnachweis und selbstverständlich die Nummernschilder. Die notwendigen Plaketten werden per Post zugeschickt und können anschließend selbst angebracht werden.
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