Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bekannt gab, soll ab 1. September 2023 die Zulassung von KFZ unkompliziert von Zuhause aus möglich sein.
Neue Zulassungsverordnung vom Kabinett bereits beschlossen
Nachdem diese Woche bereits Details zur neuen Führerscheinrichtlinie der EU bekannt wurden, hat das Bundeskabinett eine Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschlossen.
Zulassung sofort gültig – Plaketten und Fahrzeugschein können warten
Im Klartext heißt das: Autos und Motorräder können zukünftig vom heimischen Computer aus angemeldet und zugelassen werden. Unmittelbar danach darf auch schon am Straßenverkehr teilgenommen werden, denn als Nachweis der Zulassung reicht der digitale Zulassungsbescheid. Auf die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten muss nicht mehr gewartet werden, ein Kennzeichen wird dennoch benötigt.
Nicht nur für Privatpersonen sinken die Kosten
Neben der Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen, online zu beantragen, können nun auch erstmalig juristische Personen, also unter anderem Firmen, Gesellschaften und Vereine Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln.
Schöner Nebeneffekt: Auch die Kosten der Zulassung sollen durch das digitale Verfahren sinken.Einführung technisch bereits vorbereitet, Zustimmung des Bundesrates erwartet
Technisch möglich gemacht werden diese Neuerungen durch das bereits bestehende i-Kfz-Portal des Bundesamtes für Digitales und Verkehr. Auch eine Anbindung der Plattform an die örtlichen Zulassungsstellen besteht bereits seit Längerem.
Da für die
Neuregelung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Länder zuständig sind, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates. Danach soll die neue Verordnung zum 1. September 2023 in Kraft treten.