Daraus resultiert, dass das Auswärtige Amt von Reisen nach Spanien abrät. Eine Reisewarnung tritt dadurch nicht in Kraft. Für alle Geimpften und Genesenen gilt eine Nachweispflicht, für alle anderen eine Testpflicht. Der Test darf dabei maximal 48 Stunden alt sein. Eine Quarantäne muss in diesem Fall nicht angetreten werden. Die Einreiseanmeldung erfolgt digital über einreiseanmeldung. de
Spanische Häfen bleiben geöffnet.
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