Auch für Touristen: Österreich führt 2G-Regel ein.

Österreich verschärft die Vorschriften für Ungeimpfte. Vielerorts heißt es von nun an 2G.
08.11.2021
| Lesezeit ca. 2 Min.
2G bedeutet, dass lediglich Geimpfte und Genesene Eintritt finden. Ein Test genügt von nun an nicht mehr. Die neuen Maßnahmen gelten in allen Bundesländern Österreichs und in allen touristischen Attraktionen (innen) sowie in der Gastro und für den Tourismus. Den in Deutschland bekannten Vorschriften-Flickenteppich gibt es somit nicht. Alle lebensnotwendigen Einrichtungen, wie beispielsweise Supermärkte und Apotheken dürfen aber weiterhin alle betreten, sofern sie eine Maske tragen. Interessant ist, dass Personen, die an Orten arbeiten, an denen 2G gilt, weiterhin ungeimpft arbeiten dürfen, sofern diese sich regelmäßig testen lassen.

Impftempo in Österreich zieht an

Die neuen Vorschriften sorgten für neue Impfmotivation. Man liest von langen Schlangen vor den Impfzentren. Derzeit gilt eine Schonfrist von vier Wochen. Während dieser erhält man auch mit einem Nachweis der einmaligen Impfung, sowie einem PCR-Test Eintritt. Am 06.12.2021 endet auch diese.

Auffrischimpfung in Österreich verpflichtend

Ebenfalls ab 06.12.21 – neun Monate nach Erhalt der zweiten Impfdosis wird eine Auffrischimpfung für ein gültiges Impfzertifikat in Österreich verpflichtend. Geimpfte, die das Vakzin von Johnson & Johnson bekommen haben, bei dem lediglich eine Dosis verabreicht wurde müssen spätestens ab dem 03.01.2022 eine zweite Dosis nachweisen.

Was gilt nun für die Einreise nach Österreich?

Die bisherigen Einreisebedingungen wurden bis 31.12.2021 verlängert. Dies bedeutet, dass jeder der in Deutschland als geimpft gilt auch weiterhin in Österreich als geimpft gilt.



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