Gerade erst wurde der neue Bußgeldkatalog verabschiedet, schon ist eine weitere Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Vorbereitung. Unter dem Deckmantel des Verkehrsmanagements wünscht sich der Staat den gläsernen Verkehrsteilnehmer.
Geschwindigkeit, Schräglage und Beschleunigung werden permanent an die zuständige Behörde gesendet
In § 63e der „Drucksache 432/21“, die am 28.05.2021 dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt wird, soll den zuständigen Behörden die automatisierte elektronische Erhebung und Speicherung von Daten erlaubt werden. Was genau die Behörden wissen wollen, steht sogar im Text:- Geschwindigkeit
- Beschleunigung oder Verzögerung
- Position des Fahrzeugs
- Zeitangabe
- Fahrtrichtung
- Lenkwinkel
- Lenkradwinkel
- Drehbewegung um die Fahrzeughochachse (Schräglage)
- Fahrzeugbreite
- Fahrzeuglänge
- Status der Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen und der Scheibenwischer
- Fahrzeugcharakteristik: Pkw, Lkw, Krad, öffentliches Verkehrsmittel, Fahrzeug mit Sonderrechten oder Fahrzeug des öffentlichen Personennahverkehrs
- ZertifikatsID
Warnung vor Gefahren
Auch plötzlich eintretende "Ereignisse mit Sicherheitsrelevanz" sollen gemeldet werden. Auf Grund dieser Daten könnten ereignisbasierte Fahrzeugmeldungen generiert werden. Zu diesen Ereignissen zählen:- Stauende
- Notbremsung
- vorübergehend rutschige Fahrbahn
- Tiere, Personen, Hindernisse, Gegenstände auf der Fahrbahn
- ungesicherte Unfallstellen
- Kurzzeitbaustellen
- eingeschränkte Sicht
- Falschfahrer
- nicht ausgeschilderte Straßenblockierungen
- außergewöhnliche Witterungsbedingungen