Gerade erst wurde der
neue Bußgeldkatalog verabschiedet, schon ist eine weitere Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Vorbereitung. Unter dem Deckmantel des Verkehrsmanagements
wünscht sich der Staat den gläsernen Verkehrsteilnehmer.
Geschwindigkeit, Schräglage und Beschleunigung werden permanent an die zuständige Behörde gesendet
In § 63e der „
Drucksache 432/21“, die am 28.05.2021 dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt wird, soll den zuständigen Behörden die automatisierte elektronische Erhebung und Speicherung von Daten erlaubt werden. Was genau die Behörden wissen wollen, steht sogar im Text:
- Geschwindigkeit
- Beschleunigung oder Verzögerung
- Position des Fahrzeugs
- Zeitangabe
- Fahrtrichtung
- Lenkwinkel
- Lenkradwinkel
- Drehbewegung um die Fahrzeughochachse (Schräglage)
- Fahrzeugbreite
- Fahrzeuglänge
- Status der Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen und der Scheibenwischer
- Fahrzeugcharakteristik: Pkw, Lkw, Krad, öffentliches Verkehrsmittel, Fahrzeug mit Sonderrechten oder Fahrzeug des öffentlichen Personennahverkehrs
- Zertifikats-ID
Warnung vor Gefahren
Auch plötzlich eintretende „Ereignisse mit Sicherheitsrelevanz“ sollen gemeldet werden. Aufgrund dieser Daten könnten ereignisbasierte Fahrzeugmeldungen generiert werden. Zu diesen Ereignissen zählen:
- Stauende
- Notbremsung
- vorübergehend rutschige Fahrbahn
- Tiere, Personen, Hindernisse, Gegenstände auf der Fahrbahn
- ungesicherte Unfallstellen
- Kurzzeitbaustellen
- eingeschränkte Sicht
- Falschfahrer
- nicht ausgeschilderte Straßenblockierungen
- außergewöhnliche Witterungsbedingungen
Optimierung des Verkehrsflusses
Als Zweck der Datenerhebung wird ein besseres Verkehrsmanagement genannt. Anzahl, Art und Maße der Fahrzeuge, Beleuchtungs- und Scheibenwischerstatus, Reisezeit, abrupte Verzögerungen oder das Liegenbleiben einzelner Fahrzeuge erlauben Rückschlüsse auf den Verkehrsfluss oder gefährliche Witterung. Die unverzügliche statistische Auswertung der erfassten Daten zum Zwecke der Verkehrslenkung könne der Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit dienen, heißt es. Die Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist zunächst unzulässig. Deshalb sollen die Daten vor Beginn der Auswertung durch das Löschen des Datums anonymisiert werden.
Bundestag stimmte bereits dafür, Bundesrat wird am 28.05.2021 abstimmen
Der Bundestag hat der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes bereits am 20.05.2021 ohne Änderung zugestimmt. Der Bundesrat wird diesen Freitag, am 28.05.2021, darüber abstimmen.