Weltweit die Ersten: Deutschland ermöglicht autonomes Fahren

Deutschland könnte das weltweit erste Land werden, in dem autonom fahrende Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen zulassungsfähig sind.
23.02.2022
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Das gab das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in einer Pressemeldung bekannt. Das Bundeskabinett verabschiedete dazu bereits die entsprechende Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion.

Welche Regeln müssen für autonom fahrende Fahrzeuge gelten?

Die Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften soll den nationalen Rechtsrahmen zum autonomen Fahren schaffen. Folgende Fragen galt es dabei zu klären:

  • das Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen
  • die Voraussetzungen zur Genehmigung eines festgelegten Betriebsbereichs für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion auf öffentlichen Straßen
  • detaillierte Regelungen zu den Pflichten der Beteiligten
  • neue Erprobungsregelungen
  • Ordnungswidrigkeiten
  • die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit und die Ausrüstung für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen

Wer bestimmt, welche Fahrzeuge wo fahren dürfen?

Neben den technischen Vorschriften gilt vor allem das Zulassungsverfahren von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion als Herausforderung. Um den Betrieb zumindest in festgelegten Bereichen des öffentlichen Straßenverkehrs zu ermöglichen, müssen zukünftig die Kommunen, in denen die Fahrzeuge unterwegs sind, dem zustimmen. Bereits im letzten Sommer wurde mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ein dreistufiges Zulassungsverfahren auf den Weg gebracht, das in der Rechtsverordnung nun detailliert geregelt ist.

Zulassung autonom fahrender Fahrzeuge in drei Schritten

  1. Eine Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen muss beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden
  2. Die Genehmigung muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Teil des Antrags ist der Betriebsbereich, also die Straßen, auf denen sich das Fahrzeug später bewegen soll. Die Genehmigung erfolgt nur im Einvernehmen mit der betroffenen Kommune.
  3. Die altbewährte Straßenzulassung des Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion samt amtlichem Kennzeichens und Ausfertigung der Fahrzeugpapiere

Deutschland in der Vorreiterrolle

Der Bundesrat muss der Verordnung erst noch zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann. Bundesminister Dr. Volker Wissing sieht Deutschland in der Vorreiterrolle: „Das autonome Fahren wird unsere Mobilität nachhaltig verändern und bietet enormes Potenzial, beispielsweise bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der letzten Meile. Dass autonome Fahrzeuge bei uns künftig im normalen Straßenverkehr teilnehmen können, ist weltweit einmalig und war ein enormer Kraftakt. Aber gerade mit diesen detaillierten Erfahrungen bei der Entwicklung des Rechtsrahmens und dessen Umsetzung können wir einen wesentlichen Beitrag für die weitere Arbeit auf internationaler Ebene leisten.“

Deutschland wäre damit weltweit das erste Land, in dem eine rechtliche Grundlage für die Zulassung von autonom fahrenden Fahrzeugen geschaffen wird.
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